Hallo,
ich habe hier folgenden SV: Mutter stellt Antrag f. 12 jährige Tochter um höhere Unterhaltszahlungen vom Kindsvater zu erwirken (Probl. des § 18 SGB 8 ist noch zu klären, aber nehmen wir mal an das JA kommt nicht weiter). Die Mutter selber bezieht nur das Kindergeld für 2 Kinder. Die 12 jährige bekommt knapp 300 Euro Unterhalt vom Kindsvater. Ein Kind ist die 12 jährige, das andere Kind ist vom neuen Ehemann. Der neue Ehemann (nicht der Kindsvater) verdient sehr gut. Würde man alles Einkommen (Verdienst, Kindergeld und Unterhalt) berücksichtigen läge die gesamte Familie weit über 15 Euro. RA der Mutter sagt, es sei nur das Einkommen der 12 jährigen Tochter zu berücksichtigen. Im Schoreit/Groß (10. Aufl. § 115 ZPO, Rn. 8)steht, dass es nur aufs Einkommen des Ast. ankommt. Irgendwie kommt es mir komisch vor. Neuer Ehemann der Mutter hat fette Kohle, die Familie lebt sehr gut. Aber arme Tochter soll BerH erhalten.