Strafbeginn Jugendstrafe

  • Hallo Ihr Lieben,
    ich brauche mal "Nachhilfe":
    Zu vollstrecken ist eine Jugendstrafe 3 Jahre 10 Monate.
    U-Haft in dieser Sache vom 11.4.2012 bis 30.9.2012;
    Rechtskraft 1.10.2012.
    Einbezogen ist eine Jugendstrafe von einem Jahr, die vom 6.9.2010 bis 21.4.2011 vollstreckt wurde, dann erfolgte Aussetzung zur Bewährung.
    Ich habe mir einen abgerechnet, und bin jetzt voll verwirrt.:(
    Danke schon mal !!!

  • Guck mal in § 41 StVollstrO:
    Beginn für die neue Strafe ist der Beginn der einbezogenen Sache: 6.9.10 TB,
    dann + der neuen Strafe (3 Jahre und 10 Monaten) = .... abzüglich sämtlicher U-Haft etc..
    So erhälts du das vorläufige Ende X.
    Da er am 21.4.11 entlassen wurde, hast du einen Strafrest vom 22.4.11 TB bis zum errechneten Ende X. Dies zählst du nach Tagen aus (siehe § 40 StVollstrO) und hast so deine noch zu vollstreckende Reststrafe. :teufel:

  • § 41 StVollStrO würde ich für Jugendstrafen nicht für einschlägig halten, da hier keine Gesamtfreiheitsstrafe vorliegt (sondern eine Einheitsjugendstrafe).

    Strafbeginn ist daher der Rechtskraft der zu vollstreckenden Entscheidung, wobei eine Vergleichsberechnung zu erstellen ist (fiktiver Strafbeginn ab U-Haft).

  • Guck mal in § 41 StVollstrO: Beginn für die neue Strafe ist der Beginn der einbezogenen Sache: 6.9.10 TB, dann + der neuen Strafe (3 Jahre und 10 Monaten) = .... abzüglich sämtlicher U-Haft etc.. So erhälts du das vorläufige Ende X. Da er am 21.4.11 entlassen wurde, hast du einen Strafrest vom 22.4.11 TB bis zum errechneten Ende X. Dies zählst du nach Tagen aus (siehe § 40 StVollstrO) und hast so deine noch zu vollstreckende Reststrafe. :teufel:


    :daumenrau

  • Guck mal in § 41 StVollstrO:
    Beginn für die neue Strafe ist der Beginn der einbezogenen Sache: 6.9.10 TB,
    dann + der neuen Strafe (3 Jahre und 10 Monaten) = .... abzüglich sämtlicher U-Haft etc..
    So erhälts du das vorläufige Ende X.
    Da er am 21.4.11 entlassen wurde, hast du einen Strafrest vom 22.4.11 TB bis zum errechneten Ende X. Dies zählst du nach Tagen aus (siehe § 40 StVollstrO) und hast so deine noch zu vollstreckende Reststrafe. :teufel:

    :dafuer:

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