Das betroffene Grundstück ist Teil eines Hofes i.S.d. HöfeO. Die eingetragene Eigentümerin E ist bereits vor gut 2 Jahren verstorben. Es läuft das GB-Berichtigungsverfahren, allerdings fehlt noch das Hoffolgezeugnis. Vor dem Lw-Gericht laufen 2 Verfahren: Erteilung Hoffolgezeugnis sowie Feststellung der Hofeigenschaft.
Die Familie ist sehr zerstritten, weshalb wohl auch die Lw-Verfahren noch nicht abgeschlossen werden konnten (RM laufen).
Mir liegt jetzt ein Ersuchen des Finanzamtes auf Eintragung einer Zwangshypothek vor. Als Schuldnerin ist die "Erbengemeinschaft nach der versotrbenen E, bestehend aus den Erben A, B, C und D" genannt.
Laut beigefügter Rückstandsübersicht handelt es sich um Steuerforderungen gegen die Erblasserin.
Kann hier die Sicherungshypothek bereits eingetragen werden, obwohl nicht klar ist, wer Erbe geworden ist? Ob die genannte Erbengemeinschaft geerbt hat, hängt ja wohl vom Ausgang des Lw-Verfahrens wg. Feststellung der Hofeigenschaft ab. Da es sich hier ja aber um eine Forderung gegen die Erblasserin handelt und nur in den Nachlass vollstreckt werden soll, ist es für die Vollstreckung doch auch eigentlich egal, wer die Erblasserin beerbt hat, oder!?
Vollstreckungsrechtlich sehe ich daher eigentlich keine Problem, bin aber unsicher.
Scheitert die Eintragung (trotzdem) derzeit an der Voreintragung des/der Erben (§ 39 GBO)?
Auch hier tendiere ich zu "nein", da sich die Vollstreckung eigentlich ja gegen die Verstorbene richtet.