Dringend Hilfe gesucht!!!
Folgender Antrag wird vom Notar gestellt:
Eigentümer eines Hauses sind nach dem Tod des Kindesvaters die Kindesmutter (KM) und die 2 Kinder in Erbengemeinschaft.
Die Erbquoten ergeben sich aus dem Erbschein nach gesetztlicher Erbfolge (1/2 und 2mal ¼).
Belastet ist das Grundbuch wie folgt:
II/2 Wohnrecht für A
II/3 Rückauflassungsvormerkung für A
(A ist die Großmutter der beiden Kinder)
III/3 100.000 DM
III/4 50.000 DM
(Darlehen zum Todestag ca. 61.000,00 Euro)
Übertragen werden soll der Anteil der mj. Tochter auf die KM.
Die Tochter ist 1997 geboren.
Als „Gegenleistung“ räumen die KM und der Sohn, der mj. Tochter ein Wohnrecht ein – aufschiebend bedingt auf den Tod der KM ein.
Die mj. Tochter ist von Kindheit an erblindet und deshalb schwerbehindert.
Als Begründung wird angegeben, dass die KM bisher die Darlehen allein bedient hat und das Wohnrecht bei der Sozialhilfe aus Schonvermögen gilt.
Gibt’s Ideen zur Vorgehensweise?
Gutachten für das Haus und das beabsichtigte Wohnrecht?
Ergänzungspflegerbestellung?
Ich hoffe auf eure Hilfe.