Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
es soll eine Grunddienstbarkeit (Wasser,- Elektrizitäts- und Gasleitungsrecht)
wegen Gegenstandslosigkeit gelöscht werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, dass das belastete Grundstück seit Jahrzehnten
öffentlich gewidmetes Straßenland sei, somit die Benutzung des öffentlichen Straßenlandes
jedermann im Rahmen der Widmung für den Verkehr gestattet sei.
Zur Erschließung befänden sich in den Straßen die Medien der Leitungsverwaltungen, wie
Vattenfall, Gasag und Berliner Wasserbetriebe. Private Versorungsleitungen seien in
öffentlichem Straßenland nicht zulässig.
Ist die Dienstbarkeit gegenstandslos geworden?
Danke und viele Grüße,
Kollegin