• Wir haben bei 16 Vollstreckern fünf Gruppen, innerhalb derer die Kollegen sich einigen müssen, wer welchen Anteil eines Abwesenden vertritt. Und das wird einmal geregelt (z.B. der 4 Endziffern von dem, der 5 Endziffern von dem) und dann bleibt das so. Gleittage werden nicht vertreten. Urlaub (auch 3 Wochen Jahresurlaub) innerhalb der Gruppe, Krankheit wird ab dem 11. Tag auf alle umgelegt, um die Gruppe zu entlasten.

  • Ich sehe das genau andersherum. Ich verstehe mich mit meinen Kollegen gut und das soll auch so bleiben, denn wer möchte schon mehr machen als er muss. Und wenn es von der Verwaltung kommt, bin ich nicht schuld, sondern die Verwaltung hat entschieden, ob und in welchem Umfang mir geholfen werden muss. Meiner Meinung nach hätte die Verwaltung von sich aus schon einschreiten müssen (siehe Fürsorgepflicht).


    Das kann aber nach hinten losgehen! Du möchtest (berechtigterweise), dass Dir geholfen wird, und zwar von den Kollegen, denn die sollen ja Arbeit übernehmen. M.E. ist es dann ein Gebot der Fairness und unter erwachsenen Menschen üblich, dass man sein Anliegen demjenigen gegenüber vorbringt, von dem man etwas möchte. Sollten sich die Kollegen dann uneinsichtig zeigen, kannst Du immer noch den "offiziellen" Weg über die Verwaltung gehen.

  • Es geht doch gar nicht um "festlegen". Es geht darum, die anderen zu bitten, ob sie evtl einen kleinen Teil der Vertretung zu deiner Entlastung übernehmen könnten.

  • Aber das muss über die Verwaltung geregelt werden. Die Rechtspfleger können sich doch nicht untereinander die Akten zuschieben (auch wenn die Kollgene es machen würden). Da muss eine offizielle regelung her.

    Man kann mit den Kollegen sprechen und sagen, dass man auf dem Zahnfleisch kriecht und es nicht mehr gestemmt bekommt und dass man sich jetzt an die GL wenden wird, um eine Regelung zu finden. Wenn die Kollegen anbieten dies oder jenes zu übernehmen, kann man bei der GL den Vorschlag ja gleich mit anbringen. Und die ist dann evtl. froh, dass schon ein Lösungsmodell vorliegt, das nur abgenickt werden muss. Aber das muss es!

    Wenn die Kollegen die Hände hochreißen und sagen, sie haben selbst genug zu tun und sie können nicht, dann muss die GL sich eben Gedanken machen. Aber es ist ok die Kollegen vorzuwarnen und zu sagen, dass man nicht mehr kann.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Aber das muss über die Verwaltung geregelt werden. Die Rechtspfleger können sich doch nicht untereinander die Akten zuschieben (auch wenn die Kollgene es machen würden). Da muss eine offizielle regelung her.

    Man kann mit den Kollegen sprechen und sagen, dass man auf dem Zahnfleisch kriecht und es nicht mehr gestemmt bekommt und dass man sich jetzt an die GL wenden wird, um eine Regelung zu finden. Wenn die Kollegen anbieten dies oder jenes zu übernehmen, kann man bei der GL den Vorschlag ja gleich mit anbringen. Und die ist dann evtl. froh, dass schon ein Lösungsmodell vorliegt, das nur abgenickt werden muss. Aber das muss es!

    Wenn die Kollegen die Hände hochreißen und sagen, sie haben selbst genug zu tun und sie können nicht, dann muss die GL sich eben Gedanken machen. Aber es ist ok die Kollegen vorzuwarnen und zu sagen, dass man nicht mehr kann.


    :zustimm: Natürlich muss die Verwaltung die unter den Rechtspflegern gefundene Lösung abnicken. Das dürfte aber wohl dann kein Problem sein. Kann mir nur schwer vorstellen, dass die Verwaltung sich gegen eine solche einvernehmlich gefundene Regelung stellt und sich die Arbeit macht, eine andere Regelung zu finden!

  • Aber das muss über die Verwaltung geregelt werden. Die Rechtspfleger können sich doch nicht untereinander die Akten zuschieben (auch wenn die Kollgene es machen würden). Da muss eine offizielle regelung her.

    Man kann mit den Kollegen sprechen und sagen, dass man auf dem Zahnfleisch kriecht und es nicht mehr gestemmt bekommt und dass man sich jetzt an die GL wenden wird, um eine Regelung zu finden. Wenn die Kollegen anbieten dies oder jenes zu übernehmen, kann man bei der GL den Vorschlag ja gleich mit anbringen. Und die ist dann evtl. froh, dass schon ein Lösungsmodell vorliegt, das nur abgenickt werden muss. Aber das muss es!

    Wenn die Kollegen die Hände hochreißen und sagen, sie haben selbst genug zu tun und sie können nicht, dann muss die GL sich eben Gedanken machen. Aber es ist ok die Kollegen vorzuwarnen und zu sagen, dass man nicht mehr kann.

    Ok, ja. Stimmt. Ich war jetzt irgendwie automatisch von unserem Modell des "Rechtspflegerfrühstücks" ausgegangen und da ist die Geschäftsleiterin ja auch immer mit dabei und wird dann schon sagen, was sie ebenfalls für gut hält etc. Aber ihr habt schon recht. Den offiziellen Weg braucht es auch.

  • Ich bin ja sogar der Meinung, dass die Verwaltung von allein reagieren müsste, ohne dass ich bei denen betteln muss. Ich finde es nämlich ungerecht, dass ich seit über 4 Monaten eine Kollegin vertreten muss. Das hat nichts mehr mit normalem Pensum zu tun, zumal man bei einem solchen Zeitraum auch nichts Schwieriges liegenlassen kann.

  • Ich bin ja sogar der Meinung, dass die Verwaltung von allein reagieren müsste, ohne dass ich bei denen betteln muss. Ich finde es nämlich ungerecht, dass ich seit über 4 Monaten eine Kollegin vertreten muss. Das hat nichts mehr mit normalem Pensum zu tun, zumal man bei einem solchen Zeitraum auch nichts Schwieriges liegenlassen kann.

    Die Verwaltung musst du von deiner Lage schon in Kenntnis setzen. Dies würde ich bereits aus Selbstschutz tun, da zunächst einmal du allein für dein Pensum und die dir zugewiesenen Vertretungsaufgaben veranwortlich bist und auch entsprechend haftest.

    Sobald die Verwaltung Kenntnis davon hat, dass du Rückstände aufbaust und am Rande der Belastbarkeit bist, muss sie reagieren. Tut sie es nicht, bist zumindest du erst einmal aus der Haftungsgeschichte raus.

    Denn die Verwaltung kann sich auch bei vier Monaten auf den Standpunkt stellen, dass solange alles ruhig ist, die Abteilung läuft und kein Handlungsbedarf besteht. Ich kenne jedenfalls keine Verwaltung die im "Amtsermittlungswege" aktiv nach Problemen und Baustellen sucht...

    Hier wird, soweit es möglich ist und der Vertreter im Stoff steht, voll vertreten.

  • Ich bin ja sogar der Meinung, dass die Verwaltung von allein reagieren müsste, ohne dass ich bei denen betteln muss. Ich finde es nämlich ungerecht, dass ich seit über 4 Monaten eine Kollegin vertreten muss. Das hat nichts mehr mit normalem Pensum zu tun, zumal man bei einem solchen Zeitraum auch nichts Schwieriges liegenlassen kann.

    Es wäre schön, wenn sie es tun würde. Aber darauf würde ich nicht wetten.
    Ich würde aber auch mit meinen Kollegen reden bevor ich zur Verwaltung gehen würde. Das ist nur fair und einem weiteren netten Verhältnis förderlich. Die werden eh erfahren, dass Du bei der Verwaltung warst und um Hilfe gebeten hast. Die kennen Eure Verwaltung schließlich auch und wissen, dass nichts ohne Anzeige passiert. Und um mal ganz gehässig zu sein: auch Deine Kollegen könnten von selbst sehen, dass Du allein seit 4 Monaten vertrittst und dass das nicht zu schaffen ist und auch mal Hilfe anbieten. Gerade, wenn Ihr nur 6 Rechtspfleger seid.

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.

    (Goethe)

  • Wir haben eine sehr engagierte Verwaltung, die sich bei solchen Problemen sofort einschaltet und regelnd bzw. vermittelnd eingreift.

    Im Herbst hatten wir einen Fall, in dem die Serviceeinheit auf einer Abteilung komplett ausfiel. Von der Verwaltung wurde ein auswärtiger Ersatz in Form eines DLA organisiert.

    Probier doch einfach mal, mit deiner Verwaltung zu reden.

    Ansonsten (kleines Gericht) wird hier bestmöglich vertreten. Wenn mal etwas nicht vertreten wird, kommt der Vertreter in der Regel mit einem schlechten Gewissen nach dem Urlaub und entschuldigt sich. Ich weiß, paradiesische Zustände, aber wir arbeiten hier auch alle sehr (von ganz oben bis unten) an einem gesunden Arbeitsklima.

  • Wir haben eine sehr engagierte Verwaltung, die sich bei solchen Problemen sofort einschaltet und regelnd bzw. vermittelnd eingreift.

    Im Herbst hatten wir einen Fall, in dem die Serviceeinheit auf einer Abteilung komplett ausfiel. Von der Verwaltung wurde ein auswärtiger Ersatz in Form eines DLA organisiert.

    Probier doch einfach mal, mit deiner Verwaltung zu reden.

    Ansonsten (kleines Gericht) wird hier bestmöglich vertreten. Wenn mal etwas nicht vertreten wird, kommt der Vertreter in der Regel mit einem schlechten Gewissen nach dem Urlaub und entschuldigt sich. Ich weiß, paradiesische Zustände, aber wir arbeiten hier auch alle sehr (von ganz oben bis unten) an einem gesunden Arbeitsklima.

    :daumenrau Da kann man dir nur gratulieren. Es wäre toll, wenn das überall so wäre. Aber das ist wohl utopisch.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • ... oder auch wenn wenn Schulungen gehalten werden usw.

    Nur zum Thema "Schulungen halten":
    Das Problem kenne ich. Die von mir zu vertretende Kollegin ist nebenher als Dozentin tätig. Das ist eine Nebentätigkeit innerhalb der Arbeitszeit, die sie extra vergütet bekommt (und evt. wird es mit Beförderung belohnt). Ich mache hier in der Zeit ihre Arbeit und das viele Wochen im Jahr.
    Die Geschäftsleitung hat mir gesagt, dass ich diese Ausfälle nicht vertreten müsse.
    Aber wie soll das praktisch aussehen? Es gibt eilige Akten, Telefonate, in der Tür stehende Leute...

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Wenn die Kollegin wegen ihrer Dozententätigkeit häufig abwesend ist,sollte vielleicht über einen Wechsel des Pensums nachgedacht werden und sie eine Abteilung übernehmen ,in der wenig Publikumsverkehr anfällt.
    Das wäre den Vertretern gegenüber nur fair.

  • Auch wenn es zu einem anderen Thema wird:
    Ich halte es schon für bedenklich, wenn jemand während der Dienstzeit eine (noch dazu vergütete) Nebentätigkeit ausübt. Und wieso sollte das mit einer Beförderung belohnt werden? Er/sie ist nicht im Büro und die verbleibenden Kollegen (ohne Zusatzvergütung) dürfen sich um das kümmern, was nicht warten kann! Selbst wenn die Akten am Abend (ohne "störendes" Publikum und Telefonate) abgearbeitet werden (wie ist das dann noch mit der täglichen Arbeitszeit?), hat er/sie eine Arbeitsentlastung erfahren. Die Kollegen müssten belohnt werden.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wir haben eine sehr engagierte Verwaltung, die sich bei solchen Problemen sofort einschaltet und regelnd bzw. vermittelnd eingreift.

    Im Herbst hatten wir einen Fall, in dem die Serviceeinheit auf einer Abteilung komplett ausfiel. Von der Verwaltung wurde ein auswärtiger Ersatz in Form eines DLA organisiert.

    Probier doch einfach mal, mit deiner Verwaltung zu reden.

    Ansonsten (kleines Gericht) wird hier bestmöglich vertreten. Wenn mal etwas nicht vertreten wird, kommt der Vertreter in der Regel mit einem schlechten Gewissen nach dem Urlaub und entschuldigt sich. Ich weiß, paradiesische Zustände, aber wir arbeiten hier auch alle sehr (von ganz oben bis unten) an einem gesunden Arbeitsklima.

    Ich traue meinen Augen nicht: Habt ihr noch eine Stelle frei? :teufel:

  • Auch wenn es zu einem anderen Thema wird:
    Ich halte es schon für bedenklich, wenn jemand während der Dienstzeit eine (noch dazu vergütete) Nebentätigkeit ausübt. Und wieso sollte das mit einer Beförderung belohnt werden? Er/sie ist nicht im Büro und die verbleibenden Kollegen (ohne Zusatzvergütung) dürfen sich um das kümmern, was nicht warten kann! Selbst wenn die Akten am Abend (ohne "störendes" Publikum und Telefonate) abgearbeitet werden (wie ist das dann noch mit der täglichen Arbeitszeit?), hat er/sie eine Arbeitsentlastung erfahren. Die Kollegen müssten belohnt werden.

    Würde man so stringent argumentieren, wäre damit jeder Begleitunterricht der Rechtspflegeranwärter während der Praxisphase gestorben.

    Für meine Person sieht das z.B. so aus , dass ich ca. gegen 15.30 Uhr nach 1,5 Stunden Rückfahrt vom Amtsgericht des Begleitlehrgangs zurückkomme und mich dann den liegengebliebenen Akten widme(n darf).

    Vom Vertreter wird da grs. nichts an Arbeit "verlangt".
    Publikum lässt sich natürlich nicht immer auf die Zeit meiner Anwesenheit vertrösten.

  • Für meine Person sieht das z.B. so aus , dass ich ca. gegen 15.30 Uhr nach 1,5 Stunden Rückfahrt vom Amtsgericht des Begleitlehrgangs zurückkomme und mich dann den liegengebliebenen Akten widme(n darf).

    Vom Vertreter wird da grs. nichts an Arbeit "verlangt".
    Publikum lässt sich natürlich nicht immer auf die Zeit meiner Anwesenheit vertrösten.

    So hat es sich unsere GL wahrscheinlich auch vorgestellt, aber für mich sieht es nicht so schön aus. Sie fehlt ja ganze Wochen am Stück, kommt auch nicht her, da sie teilweise auswärts übernachtet. Im Endeffekt vertrete ich sie also genau wie im Urlaub.
    (Na ja, hoffentlich lande ich nicht mal im Burnout-Thread.)

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Hier ist das von Abteilung zu Abteilung unterschiedlich. 1 Urlaubstag/Gleittag wird eigentlich nicht vertreten. Alles weitere wird voll vertreten, wobei wir Sachen in die der andere bereits eingestiegen ist liegen lassen (es sei denn Grund ist eine längere Reise und man sieht sich erst in 4-6 Wochen wieder). Bei langem Krankheitsausfall wird aufgeteilt. Bezahlte Nebentätigkeiten als Dozent wird richtigerweise nicht vertreten.

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