Und selbst bei strittiger Kündigung wegen Eigenbedarfs wird das mit dem Urteil klar gestellt. Man kann auch schon vor Erlass des Urteils auf Wohnungssuche gehen. Das Risiko zu verlieren besteht immer und beträgt (geschätzt!) 99,9% bei Mietrückständen. Darum geht es aber nicht.
Was denn nun, Kündigung wegen Eigenbedarfs oder wegen Mietrückständen?
Es handelt sich um eine Antwort zu #16 wegen der Verantwortlichkeit des Schuldners, die zur Kündigung führt, welche bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs natürlich eine gänzlich andere ist als bei Nichtzahlung der Miete (s. meine #14).