Anspruch auf Zutritt eines Beteiligten bei Besichtigung

  • Hallo! Mir stellt sich folgendes Problem: Beim Besichtigungstermin in einer Teilungsversteigerung verweigert die im Anwesen wohnende Antragsgegnerin dem Antragsteller den Zutritt. Der Sachverständige hat den Termin daher abgebrochen und keine Besichtigung durchgeführt, obwohl die Antragsgegnerin ihn reingelassen hätte. Nun teilt der Rechtsanwalt des Antragstellers mit, er bestehe auf die Teilnahme und habe hierauf auf Grund seiner Eigentümerstellung auch einen Anspruch. Meines Erachtens kann der Zutritt vom Versteigerungsgericht nicht erzwungen werden. Auch ist es Sache der Antragsgegnerin, wen sie reinlässt. Der Antragsteller könnte den Zutritt wohl nur über das Zivilgericht erzwingen, unabhängig vom Zwangsversteigerungsverfahren. Aber solange kann und will ich mit meinem Besichtigungstermin nicht warten. Ich werde den Antragsteller wohl auf die Möglichkeit der Bewilligung der einstweiligen Einstellung hinweisen. Wie seht Ihr das? Und gäbe es Probleme wegen Befangenheit des Sachverständigen, wenn er das Haus besichtigt, ohne dass dem Antragsteller durch die Antragsgegnerin der Zutritt gewährt wird (bei ordentlicher Ladung des Antragstellers)? Vielen Dank schon mal!

  • Dem stimme ich auch zu.

    Wenn der Antragsteller mit Befangenheit "droht", wenn er bei der Besichtigung keinen Zutritt erhält, muss er sich auch mit der damit einhergehenden SELBST VERSCHULDETEN Verzögerung abfinden.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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