Danke, AG Starnberg hab ich mir mal raußgesucht. Dann müssten die Erben der Freigabe zustimmen und entspr. trag ich dann den TV-Vermerk an diesem Grundstück nicht ein.
Löschung Testamentsvollstreckervermerk
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Ich möchte nochmal auf das Thema zurückkommen.
Mir liegt ein notarielles Testament vor, in dem TV angeordnet ist. Zitat: "Der TV hat meine angeordnete Erbeinsetzung zur Ausführung zu bringen". Zum TV wurde einer der Erben bestellt. Mehr ergibt sich zur TV nicht aus dem Testament.Das Grundbuch wurde bereits aufgrund der Erbfolge berichtigt, der TV-Vermerk ist eingetragen.
Zwischenzeitlich ist der TV verstorben. Die Erbengemeinschaft will das Grundstück nun verkaufen.
Das Nachlassgericht hat dem Notar durch einfaches Schreiben mitgeteilt, dass die Einsetzung eines ErsatzTVs abgelehnt wird, da der Erblasser im Testament darum nicht ersucht hat.
Der Notar ist nunmehr der Auffassung, dass die TV durch den Tod beendet ist und damit das Grundbuch offensichtlich unrichtig geworden ist. Der TV-Vermerk soll daher gelöscht werden. Der Tod des TV ist durch Vorlage des Erbscheins nach ihm nachgewiesen.
Hat hierzu jemand eine Idee?
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Ja, ich hab ne Idee
Das wäre für mich ein Grund, einen Erbschein ohne TV-Vermerk zu verlangen. -
Ein rechtskräftiger Beschluss über die Nichternennung eines TV nach § 2200 BGB ist ausreichend, aber auch erforderlich (OLG Düsseldorf Rpfleger 2016, 231; Bestelmeyer Rpfleger 2016, 694, 705).
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Hallo,
ich würde mich hier gerne nochmal anschließen mit meiner Frage:
Ich habe ein notarielles Testament, in diesem wurde TV angeordnet und x zum TV ernannt.
X hat (laut eigener Aussage) aber die TV nie angenommen und möchte das auch nicht tun.
Im Testament wird aber keinerlei weitere Aussage getroffen, also kein Ersatz-TV genannt und kein Ersuchen enthalten...
Nun möchten die Erben das Grundstück (bei dem der TV-Vermerk eingetragen ist) verkaufen und berufen sich darauf, dass die TV ja nicht besteht, weil ja das Amt nie angenommen wurde...
Nun meine Frage:
Ich benötige ja einen Unrichtigkeitsnachweis in der Form der § 29 GBO, oder?
Kann (darf) ich einen Erbschein ohne Beschränkungen verlangen? Weil ich mich auf den Standpunkt stelle, dass es nicht mir obliegt zu entscheiden, ob eine TV besteht oder nicht, sondern dem Nachlassgericht.
Was meint ihr?
Einschlägige Fundstellen parat?
Vielen Dank im Voraus,
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Schon die Nachlassakte beigezogen?
Der angebliche Nicht-TV kann Dir viel erzählen.
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Hab mittlerweile in die Nachlassakte geschaut.
Danke
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Und mit welchem Ergebnis?
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Ich vermute mal, der TV hat das Amt angenommen und nur Unsinn erzählt. Denn hätten sich die Probleme des Fragestellers - jedenfalls vorerst - erledigt.
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