Wahrscheinlich eine einfach Frage, aber:
Eine unter Betreuung stehende Frau ist Erbin geworden. Die Betreuerin beantragt nun die Grundbuchberichtigung.
Sie reicht dazu ein Betreuerausweis (Vermögenssorge, Vertretung ggü. Behörden und Institutionen und Wohnungangelegeneheiten) ein in beglaubigter Form.
Reicht beglaubigte Form aus? Muss dieser nicht in Ausfertigung vorliegen?
Bzgl. der Aufgabenkreise gibt es wohl keine Zweifel, aber ist da irgendwo einer Genehmigung ersichtlich, die vorgelegt weren muss (Betreuung ist schon so lange her ;))?