Habe hier eine Teilungserklärung nach § 8 WEG vorliegen. Es wird bzgl. Flst x Sondereigentum gebildet nebst Sondernutzungsrecht Gartenrecht sowie Kfz-Abstellplatz. Abgeschlossenheitsbescheinigung liegt vor. Passt auch alles soweit.
Nun wird dazu noch eine Änderungsurkunde eingericht. Das Sondernutzungsrecht an den Kfz-Stellplätzen wird aufgehoben und stattdessen werden Sondernutzungsrechte für Kfz-Stellplätze am Flst. y gebildet und dem Sondereigentum zugeordnet. Damit die Eigentümer zu ihrem Kfz-Stellplatz gelangen, wird am Flst. z ein Wegerecht eingetragen, denn Flst z liegt zwischen den Flst. x und y. (kein räumlicher Zusammenhang zwischen x und y)
Muss hier die Abgeschlossenheitsbescheinigung bzgl. Flst. y ergänzt werden? Eigentlich bescheinigt diese doch nur die Abgeschlossenheit des Sondereigentums, oder?
Wir haben hier in unserer ländlichen Gegend zu selten Wohneigentum, dass ich hier ein wenig auf dem Schlauch stehe.