Hallo,
mir wird ein Teilerbauseinandersetzungsvertrag zur Prüfung vorgelegt, ob der genehmigungsfähig ist - ja oder nein. Der Betreute ist einer unter einer Vielzahl von Erben. Es gibt weit über eine halbe Million an Euronen zu verteilen. So ganz klein ist sein Anteil deshalb nicht. Gleichwohl ist ein Teil der Erben noch unbekannt.
Was für Kriterien habt Ihr bei der Prüfung einer Genehmigungsfähigkeit?
Für mich sieht das Ding gut aus. Ist ein mehrere Seiten umfassendes Werk einer bei uns gerne genommenen Nachlasspflegerin. Die versteht Ihr Handwerk. Wie geht man das an? Kann mir jemand Tipps geben?
Danke!
Themen zusammengeführt.
Mel (Mod.)