Hallo,
eine allgemeine Frage an alle Grundbuchrechtspfleger, wie die Literaturmeinung aus der DNotI Report vom September 2012 17/2012 S. 141 bei einer Mehrfläche umgesetzt wird. .
Gibt es hierzu vielleicht schon eine Gerichtsentscheidung.
Was ist mit einem Fall , in dem eine Teilfläche übertragen wird und bei einer Mehrfläche ein KP von 2,50 EUR pro qm weiter fällig wird.
Die Mehrfläche beträgt 3 qm. Nun wegen 7,50 EUR neue UB anfordern.
Bagatellgrenzen sind den GBA`s ja nicht bekannt.
Wie sind die Meinungen hierzu?