Hallo und guten Morgen,
ein Verein hat seinen Vorstand nach § 26 geändert und neue zusätzliche Vorstandsposten geschaffen. Auf der gleichen Mitgliederversammlung hat er diese Posten durch Wahlen dann auch besetzt.
Dürfen die neuen Vorstände, die bisher nicht eingetragen waren, die Anmeldung der Änderung beim Notar unterschreiben oder muss das durch die bisherigen Vorstände geschehen?
Gruß
Vereinsfreak