Na DHT: Nach Informationen meiner Tageszeitung ist vor dem ArbG Darmstadt nun ein Verfahren anhängig, in dem eine Bewerberin Schadensersatz nach dem AGG geltend macht, weil sie als zu dick nicht berücksichtigt worden ist.
Sollte das Verfahren durch die Instanzen gezogen werden, bin ich mal gespannt, wie es ausgeht.
Dat BAG hat, grade im Hinblick auf dat AGG, ja schon des öfteren für Veränderungen im Beamtenbereich gesorgt.
Na da bin ich ja mal gespannt! Das AGG schützt schon vor 'ner Menge Diskriminierung, aber wegen des Gewichtes? Künftig klagen dann wahrscheinlich auch Legastheniker, wenn sie mit ihrer Bewerbung als Deutschlehrer nicht berücksichtigt wurden.