Hallo zusammen,
ich habe heute einen heiklen Fall auf den Tisch bekommen.
Folgender Sachverhalt:
Im Grundbuch waren eingetragen:
1. A - zu 1/4 -
2. B - zu 1/4 -
3. A und B in Erbengemeinschaft - zu 1/2-
Im Jahr 2011 wurde ein Erbteilungs-/Zuwendungsvertrag geschlossen mit folgendem Inhalt:
Die Erbengemeinschaft von A und B wird in Bruchteile zu jeweils 1/4 auseinandergesetzt.
Vertragsgegenstand ist der 1/4 Anteil von A aus der Erbengemeinschaft, sowie deren ursprünglicher 1/4 Anteil.
Insgesamt werden die Anteile von A (insgesamt 1/2) auf B, C und D zu je einem Drittel übertragen.
Schlussendlich ergibt sich folgende neue Eigentumsverhältnisse:
1. B - zu 4/6 -
2. C - zu 1/6 -
3. D - zu 1/6 -
Soweit so gut.
Blöderweise wurde damals von meiner Vorgängerin eingetragen:
1. A - zu 4/6 -
2. C - zu 1/6 -
3. D - zu 1/6 -
Diese Eintragung ist also offensichtlich unrichtig. Bewilligung und Antrag liegen richtig vor. Eindeutig ein Fehler vom GBA bei der Eintragung.
Jetzt ruft einer der Eigentümer an. Es gibt wohl einen Rechtsstreit mit einem Mieter, der die Kündigung nicht akzeptiert und dieser beruft sich auf die (falsche) Grundbucheintragung, in welcher A ja als Miteigentümer eingetragen ist.
Wie kann ich denn nun diesen Fehler schnell und ordnungsgemäß beheben?
Ich bin versucht, einfach B, C und D mit den jeweiligen Anteilen einzutragen und zu vermerken:
"Aufgrund Auflassung vom... UR Nr. ... wegen offensichtlicher Unrichtigkeit berichtigend eingetragen am..."
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich das überhaupt so darf. Schließlich kann das ja echt unschön werden, weil da ja schon der Rechtsstreit läuft und ich nicht noch mehr falsch machen will.
Was meint ihr dazu?