neues PfüB-Antragsformular ab 01.03.13

  • rechts kann man doch das Feld vor "nebst Zinsen ...." ankreuzen, dann noch den zutreffenden Zinssatz, dann den zugrundezulegenden Betrag und das Datum, ab dem die weiteren Zinsen gelten sollen.

    Irgendwie verstehe ich die Frage aber auch nich ganz, denn es geht doch alles aus dem Vordruck hervor. In der linken Spalte stehen die ausgerechneten Zinsen, in der breiten rechten die, die noch hinzukommen.

  • rechts kann man doch das Feld vor "nebst Zinsen ...." ankreuzen, dann noch den zutreffenden Zinssatz, dann den zugrundezulegenden Betrag und das Datum, ab dem die weiteren Zinsen gelten sollen.

    Irgendwie verstehe ich die Frage aber auch nich ganz, denn es geht doch alles aus dem Vordruck hervor. In der linken Spalte stehen die ausgerechneten Zinsen, in der breiten rechten die, die noch hinzukommen.


    http://www.jm.nrw.de/BS/formulare/z…311_01_2013.pdf
    sorry, aber wo ist da eine linke und eine breite rechte Spalte?!?

  • Seite 3 des amtlichen Formulars.
    Die, mit den vielen Zeilen.
    Die 9 zweispaltige Zeile (von unten aus gezählt) [repsektive die erste zweispaltige von oben aus gesehen] spricht die Möglichkeit der Eintragung von Zinsen aus____ und ab____ an.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • (...) Die 9. zweispaltige Zeile (von unten aus gezählt) [repsektive die erste zweispaltige von oben aus gesehen](...)

    :wechlach:Das ist so Hammer, dieses zwiespältige, zweispaltige, neunzeilige, viertschluchtige - aber letztlich in der gegenwärtigen Form nicht viel mehr als drittklassige Formular, pardon.

  • Guten Morgen,

    vielen Dank für Eure Beiträge zu meiner Frage.

    Ich teile die Meinung von Andy K..
    Die Drittschuldner orientieren sich in erster Linie an Seite 3, eine beigefügte Forderungsaufstellung kann die Seite 3 lediglich erläutern bzw. hinsichtlich einiger Positionen nachvollziehbar(er) machen, aber was auf Seite 3 nicht ausdrücklich beantragt und in der Konsequenz angeordnet wird (Stichwort weitere Verzinsung), dass dürfen wir nicht "hinzudichten". Das fällt eindeutig unter § 308 Abs. 1 ZPO.

    Ich werde also den Passus auf der Forderungsaufstellung streichen.

    Einen schönen Tag
    Gwen

    Wenn nicht das verf Anfangskreuz gesetzt wäre, würde ich uneingeschränkt zustimmen. Aber gleichwohl ist in diesem Fall eure Variante tatsächlich die Schnellere, weshalb ich sie auch mal ausprobiere. (Denke, dass sie demnächst auch noch die laufenden Zinsen vollständig auf S. 3 hinbekommen werden, wo sie nun schon mal damit angefangen haben.) ;)

  • Im übrigen bestehen weiterhin Unklarheiten, ob man die Seite 3 zeilenweise durchgängig mitteleuropäisch von links nach rechts zu lesen hat oder auch teilspaltenweise chinesisch von oben nach unten, es wimmelt auf dieser Seite ja nur so von Zeilen und Spalten. Je nach eigener Anschauung würde das völlig unterschiedliche Ausfüllweisen eröffnen; welche richtig ist, sagt uns gleich das Licht.

  • Tschuldigung TJ, aber :wechlach::wechlach:Ich warte schon länger darauf, daß einer kommt und sagt "Das muß aber linksbündig!" der andere sagt dann "Neee, das muß rechtsbündig!"

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Das haben wir doch schon längst. Aus mehreren Anrufen nach Monierungen bekommt man doch immer wieder zu hören: Aber die beim AG A wollen das doch so, die aus B machen das aber, die aus C verstehen das so und die aus D, E, F, G ... wiederum so und so. ------ Was soll ich sagen, hundert Rechtspfleger, hundert Meinungen. Nach wie vor ein nicht befriedigender Zustand für alle Parteien, aber ändern kann ich daran nichts.

  • (...) Die 9. zweispaltige Zeile (von unten aus gezählt) [repsektive die erste zweispaltige von oben aus gesehen](...)

    :wechlach:Das ist so Hammer, dieses zwiespältige, zweispaltige, neunzeilige, viertschluchtige - aber letztlich in der gegenwärtigen Form nicht viel mehr als drittklassige Formular, pardon.


    :abklatsch danke, da sind wir ja schon zwei...
    ich versteh diese Spalte ehrlich gesagt genau anders.
    33,33 € Zinsen ihV 5% ....seit dem 12.12.12
    bedeutet doch: Zinsen seit 12.12.12 bis HEUTE (sonst kön nt ich ja nix ausrechnen); dann fehlen aber die laufenden Zinsen ab MORGEN
    oder ich geb keine Zahl ein (soll doch der DS selbst rechnen..) - dann stimmt aber der Streitwert für die Rechnung unten ......

  • Ich verstehe das anhand des Wortes "nebst" gerade andersherum und ändere die PfÜBs auch dahingehend ab: Links stehen die ausgerechneten Zinsen (die Berechnung kann man durch Anlage darstellen) und rechts neben "nebst" gehören die noch nicht ausgerechneten Zinsen ab "morgen" hin. Damit und nur damit ergibt nämlich alles einen Sinn bzw. eine Einheit. Aber 2/3 der Gläubiger sehen das wohl auch so, und bei den anderen Drittel ändere ich das Datum immer in 1 Tag nach Antragstellung ab.

  • Ich verstehe das anhand des Wortes "nebst" gerade andersherum und ändere die PfÜBs auch dahingehend ab: Links stehen die ausgerechneten Zinsen (die Berechnung kann man durch Anlage darstellen) und rechts neben "nebst" gehören die noch nicht ausgerechneten Zinsen ab "morgen" hin. Damit und nur damit ergibt nämlich alles einen Sinn bzw. eine Einheit. Aber 2/3 der Gläubiger sehen das wohl auch so, und bei den anderen Drittel ändere ich das Datum immer in 1 Tag nach Antragstellung ab.

    Für mich bezieht sich das "nebst" auf die Hauptforderung. Ansonsten ist völlig unklar, worum es sich bei dem Betrag der ausgerechneten Zinsen handeln soll. Nach dem Schema des Vordrucks wird jeweils rechts der links stehende Betrag erläutert.

  • Für mich bezieht sich das "nebst" auf die Hauptforderung. Ansonsten ist völlig unklar, worum es sich bei dem Betrag der ausgerechneten Zinsen handeln soll. Nach dem Schema des Vordrucks wird jeweils rechts der links stehende Betrag erläutert.

    So sehe ich das auch. Darauf deutet auch das Wort "daraus" in der rechten Spalte hin, das sich ja kaum auf einen links daneben eingetragenen Zinsbetrag beziehen kann.

  • Für mich bezieht sich das "nebst" auf die Hauptforderung. Ansonsten ist völlig unklar, worum es sich bei dem Betrag der ausgerechneten Zinsen handeln soll. Nach dem Schema des Vordrucks wird jeweils rechts der links stehende Betrag erläutert.



    Kann ich so nicht sehen. Eine Erläuterung könnte es nur sein, wenn rechts hinsichtlich der Zinsen ein Zeitraum von .. bis angegeben wäre. Dies ist aber nicht der Fall. Also muss es sich um fortlaufende Zinsen handeln. Da weder das Blatt 1 des Vordrucksatzes noch eigenen Anlagen zwingend zum Vordruck gehören, könnte kein Mensch erkennen, bis zu welchem Tag die Zinsen ausgerechnet wurden. Weiterhin könnte man dann die weiteren Zinsen gar nicht angeben. Da diese Annahme zu erheblichen Widersprüchen führt, kann es sich also so nicht verhalten.
    Schlüssig ist hingegen, rechts die noch nicht berechneten Zinsen anzugeben, dann braucht man nämlich nicht die Beschränkung auf einen Zeitraum "bis".
    Ich denke mal, dass gefühlt es eine klare Mehrheit der Gläubiger es bei genauer Betrachtung auch so sieht.

    Was sich aus dem Wort "daraus" ergeben soll, erschließt sich mir allerdings auch nicht. Es ist eher ein Indiz, dass es sich eben gerade nicht auf den links berechneten Zinsbetrag beziehen kann, denn Zinsen sind wohl eher auf die Hauptforderung oder einen Teil davon zu zahlen, nicht aber auf den links bereits ausgerechneten Zinsbetrag.

    Vielleicht gibt es zum nächsten Vordruck ja mal paar ordentliche Ausfüllhinweise, so wie das teilweise bei anderen der Fall ist (PKH, Beratungshilfe, Mahnbescheid).

  • Für mich bezieht sich das "nebst" auf die Hauptforderung. Ansonsten ist völlig unklar, worum es sich bei dem Betrag der ausgerechneten Zinsen handeln soll. Nach dem Schema des Vordrucks wird jeweils rechts der links stehende Betrag erläutert.



    Kann ich so nicht sehen. Eine Erläuterung könnte es nur sein, wenn rechts hinsichtlich der Zinsen ein Zeitraum von .. bis angegeben wäre. Dies ist aber nicht der Fall. Also muss es sich um fortlaufende Zinsen handeln. Da weder das Blatt 1 des Vordrucksatzes noch eigenen Anlagen zwingend zum Vordruck gehören, könnte kein Mensch erkennen, bis zu welchem Tag die Zinsen ausgerechnet wurden. Weiterhin könnte man dann die weiteren Zinsen gar nicht angeben. Da diese Annahme zu erheblichen Widersprüchen führt, kann es sich also so nicht verhalten.
    Schlüssig ist hingegen, rechts die noch nicht berechneten Zinsen anzugeben, dann braucht man nämlich nicht die Beschränkung auf einen Zeitraum "bis".
    Ich denke mal, dass gefühlt es eine klare Mehrheit der Gläubiger es bei genauer Betrachtung auch so sieht.

    Ich finde nicht, dass es ein bis-Datum braucht. Die Zinsen sind vom Drittschuldner zu berechnen bei Zahlung. Die Summe auf Seite 3 ist nur eine Momentaufnahme. Mit dem Zinsbeginndatum und dem zu verzinsenden Betrag hat der Drittschuldner alle Angaben, die er braucht. Wenn der Vordruck allerdings so ausgefüllt wird, wie du das haben möchtest, weiß ich nicht, um was es sich bei dem ausgerechneten Betrag handelt (Zinsen von wann bis wann?).

  • Und wozu braucht hinsichtlich der Zinsen irgendjemand eine "Momentaufnahme", was morgen schon nicht mehr zutrifft ??? Niemand braucht eine solche Momentaufnahme, um die Frage gleich mal zu beantworten.

    Es gibt auch Antragsteller, die rechnen gar keine Zinsen aus und schreiben rechts nur die Zinsen ab TT.MM.2005 hin (gedanklich bis zum Tag der Zahlung), auch das wäre m.E. nach OK.

    Ich bleibe dabei: Wenn der rechte Teil nur der Erläuterung der links eingesetzten Betrages dienen würde, hätte man keine Möglichkeit im Vordruck, die weiteren titulierten fortlaufenden Zinsen einzutragen. Und die wollte der Gesetzgeber/ Vordruckersteller ganz gewiss niemandem nehmen.
    Es passt einfach nur, wenn das, was rechts steht, zu dem links errechneten Betrag hinzukommt. Dann weiß jeder Drittschuldner: Zu den Zinsen links kommen noch ab dem .... weitere hinzu. Nur das ist in sich schlüssig.

  • Was sich aus dem Wort "daraus" ergeben soll, erschließt sich mir allerdings auch nicht.

    Stell Dir vor, Deine titulierte Hauptforderung ist eine Summe aus Forderung A vom 01.05.2011 und Forderung B vom 01.11.2011. A ist Rechnungsbetrag, wird verzinst, B ist Schadensersatz, wird nicht verzinst.

    Voila. Das Formular lässt Dir die Möglichkeit, nicht komplett x Prozentpunkte Zinsen aus der gesamten Forderung geltend zu machen, sondern nur den 'richtigen' Teil. So kann man es lesen und es macht sogar noch Sinn.

    Irre.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


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  • Aufgrund des optional enthaltenen Wörtchens "daraus" tendiere ich auch immer mehr zu der teilchinesischen Lesweise mit dem Ergebnis einer "erläuternden Momentaufnahme" wie Like und Klaus. Wobei ich das ohne Forderungskonto nicht schön finde, da ich nicht prüfen kann, ob zur "momentanen" Zinsberechnung auch tatsächlich die zutreffenden Parameter in die Berechnungssoftware eingegeben wurden. Allerdings bin ich auch bei der ausschließlich mitteleuropäischen Lesweise zwingend auf ein Forderungskonto angewiesen. Ersparen kann man sich dies nur, wenn die Zinsen gänzlich unkapitalisiert geltend gemacht werden (das macht bloß kaum einer: siehe Stichwort "Streitwert" von bgf). ----- Und da bin ich dann wieder bei meiner Anfangsauffassung zur Seite 3: Wenn ich ohnehin in 98 % der Fälle ein beigefügtes Forderungskonto benötige - tja, dann ist die zusätzlich zwingende Befüllung der Seite 3 weiterhin eine sinnlose Förmelei und resourcenverschwendende ABM für alle Parteien. (Und ich verzichte weiterhin gerne drauf und moniere es nicht.)

    Einmal editiert, zuletzt von zsesar (16. September 2013 um 18:27)

  • Zitat

    Wenn ich ohnehin in 98 % der Fälle ein beigefügtes Forderungskonto benötige - tja, dann ist die zusätzlich zwingende Befüllung der Seite 3 weiterhin eine sinnlose Förmelei und resourcenverschwendende ABM für alle Parteien. (Und ich verzichte weiterhin gerne drauf und moniere es nicht.)

    Nur schade, daß nicht mehr so denken wie du und noch mehr Resourcen verschwendet werden, weil sich gar Richter damit beschäftigen müssen, ob Linienstärken und Kästchengrößen die im Nanobereich abweichen oder gar Anlagen mit weiteren Drittschuldnern zulässig sind oder nicht.

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Und wozu braucht hinsichtlich der Zinsen irgendjemand eine "Momentaufnahme", was morgen schon nicht mehr zutrifft ??? Niemand braucht eine solche Momentaufnahme, um die Frage gleich mal zu beantworten.

    Es gibt auch Antragsteller, die rechnen gar keine Zinsen aus und schreiben rechts nur die Zinsen ab TT.MM.2005 hin (gedanklich bis zum Tag der Zahlung), auch das wäre m.E. nach OK.

    Ich bleibe dabei: Wenn der rechte Teil nur der Erläuterung der links eingesetzten Betrages dienen würde, hätte man keine Möglichkeit im Vordruck, die weiteren titulierten fortlaufenden Zinsen einzutragen. Und die wollte der Gesetzgeber/ Vordruckersteller ganz gewiss niemandem nehmen.
    Es passt einfach nur, wenn das, was rechts steht, zu dem links errechneten Betrag hinzukommt. Dann weiß jeder Drittschuldner: Zu den Zinsen links kommen noch ab dem .... weitere hinzu. Nur das ist in sich schlüssig.

    Tut mir leid, aber wenn da ein Betrag steht, der sich absolut nicht nachvollziehen lässt, so ist das für mich alles andere als schlüssig.
    Ich bleib bei meiner Auslegung und - I agree to disagree.

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