Ich kann die ganze Diskussion irgendwie nicht verstehen:
Links steht ein Euro-Betrag, rechts daneben "nebst Zinsen ..... seit ....".
Da rechts die Zinsen nur ein "seit" aufweisen, aber nicht ein "bis", kann es sich rechts nur um die Zinsen handeln, die links nicht schon als Betrag aufgeführt sind. Außerdem deutet das Wort "nebst" daraufhin.
Es kann also nur 2 Möglichkeiten geben:
a) links gar nichts als €-Betrag eintragen und rechts die Zinsen ab Zinsbeginn Titel
b) links den Euro-Betrag ausgerechneter Zinsen bis zum Tag X des Antrages und rechts die Zinsen ab dem Tag X+1.Wieso man für sowas am Ende noch obergerichtliche Rechtsprechung benötigt, entzieht sich meinem Verständnis.
So sehe ich das auch. Und habe grade mal wieder eine viertel Stunde telefoniert, um das einem Gläubiger zu erklären---