Alles anzeigenArbeiten eigentlich auch Praktiker effektiv und wirksam an der Erstellung der Formulare mit? Auch wenn man nie alle zufrieden stellen können wird... Ich weiß z. B. von einigen Dozenten für ZV im RA-Bereich, dass sie sich seit Anbeginn quergestellt haben. Vielleicht gäbe es weniger Missverständnisse, wenn man alle Leute einbezieht, die das Formular dann täglich anwenden müssen.
Bei uns sind im Vorfeld die Rechtspfleger zu den Formularen gehört worden. Dabei hatte ich aus mehreren Gründen die verpflichtende Einführung von Formularen abgelehnt. Ich habe bereits bei der Anhörung geahnt, dass es genauso ausgehen wird wie es nun ist. Gläubiger und Gläubiger-Vertreter haben sich für Vollstreckungsangelegenheiten ein sicherlich teures Programm angeschafft, mit welchem sie seit Jahren arbeiten und welches sie auch weiter benutzen möchten. Es war mir daher von Anfang an klar, dass die Optionen "gemäß anliegender Aufstellung" oder "gemäß gesonderter Anlage" genutzt werden und wir wieder da sind, wo wir vor der Einführung der Vordrucke gestanden haben. Man muss sich eh durch jede noch so unterschiedlich aufgebaute Forderungsaufstellung kämpfen und die zu pfändenden Ansprüche einzeln kontrollieren. Zudem ist der Antrag allein aufgrund des Umfangs prüfungsintensiver. Wenn es gut lief, hatte ich in der Vergangenheit eine Seite (welch' himmlicher Zustand!); nun habe ich 9 Seiten oder mehr.
Das System der Anhörung ist kompliziert. Das Ministerium schickt einen Gesetzesentwurf an die OLG. Diese leiten alles an die Landgerichte und diese natürlich an die Amtsgerichte. Genauso geht der Klimbim nach Abgabe der Stellungnahme wieder nach oben. Die Amtsgerichte geben ihre Stellungnahmen gegenüber dem Landgericht ab. In diesen vielen Stellungnahmen war dann auch irgendwo meine, die eine Einführung abgelehnt hat. Das Landgericht sammelt die Stellungnahmen und erstellt eine Art Resüme der ganzen Antworten. Es kann sein, dass meine bescheidene Meinung bereits dort unter den Tisch gefallen ist. Dies kann daran liegen, dass die Mehrzahl der Kollegen die Einführung befürwortet hat oder sich nicht viel Mühe gegeben hat oder vielleicht auch daran, dass derjenige, der beim LG die Zusammenfassung machen musste, die Einführung eines Vordrucks dufte fand.
Der gleiche Vorgang findet dann beim OLG statt. Dort werden die Stellungnahmen der jeweiligen Landgerichte gesammelt und zusammengefasst. Mit viel Glück ist die eigene Meinung noch vertreten. Auch hier kommt es darauf an, was von den Landegerichten mitgeteilt wurde und wie es zusammengefasst wird. Na ja, und was dann am Ende noch übrig bleibt, landet beim Ministerium. Und seien wir mal ehrlich: Selbst wenn kritische Stimmen bis ganz nach oben gelangt sein sollten, ist immer noch die Frage, was derjenige daraus macht, der auf die Idee kam, ein Formular einzuführen. Lässt man von der Idee ab oder zieht man es durch?
Was vorliegend passiert ist, müssen wir nun tagtäglich ausbaden.Ich persönlich finde an dem jetzigen Zustand sehr belastend, dass nun alle Anträge gleich aussehen. Ich kannte aus jahrelanger Erfahrung meine Pappenheimer und wusste allein aufgrund der Optik, wo ich was suchen muss. Nun habe ich einen Einheitsbrei und wie schon viele Kollegen beanstandet haben, scheinen manche Gläubiger-Vertreter mit der Einführung der Vordrucke auch Grundsätzliches wie die Beifügung von Nachweisen zu den Vollstreckungskosten einfach vergessen zu haben, getreu nach dem Motto "Neue Formulare - neues Glück". Dies ist mehr als ärgerlich. Hat man mal das Glück, dass wirklich alle Kreuze an der richtigen Stelle sind, fehlen die Belege. Das müsste nicht sein.
Darüber hinaus finde ich es auch schwierig, dass oftmals alle Seiten doppelt bedruckt sind. Aus Papierspargründen nachvollziehbar, aber allein diese Tatsache macht meine Prüfung ein kleines bisschen aufwändiger. Und so setzen sich die Probleme fort. Man muss sich nur dieses Thema durchlesen und erkennt sofort wie viele Probleme der Vordruck mit sich bringt. Ich habe keine Hoffnung, dass die Vordrucke wieder abgeschafft werden. Die sind nun in der Welt und müssen benutzt werden. Es sind nicht die ersten schlechten Formulare, die geschaffen wurden und zwingend zu nutzen sind und es werden auch nicht die letzten schlechten Formulare bleiben.
Es einfach nur schade, dass man sich neben der generellen hohen Belastung noch mit so einem Sch.... rumschlagen muss und Probleme geschaffen werden, wo vorher keine waren. Hatte man keine Probleme, so werden eben welche geschaffen!
Richtig, und da sie nicht abgeschafft werden, sollte der Gesetzgeber die Formulare schnellstens auf ihre Praxistauglichkeit evaluieren lassen - gerne in einer ganzheitlichen Betrachtungsweise aus dem jeweiligen Blickwinkel aller zwangsanwendenden Beteiligten
("Privatgläubiger" - "Inkasso/anwaltsvertretender Gläubiger" - Gericht - Drittschuldner - Gerichtsvollzieher)
und im Sinne einer effizienten Verfahrensbearbeitung modifizieren (gar nicht soooo viel, aber entscheidend an den erforderlichen Stellen).
Denn dass es hier Verbesserungsbedarf gibt, da sind wir uns doch wenigstens einig, gell?
Bin daher für die Eröffnung eines konstruktiven, neuen threads:
"Verbesserungsvorschläge für den Zwangsvordruck"
dazu z. B. eines meiner wenigen sachlich etwas gehaltvolleren posts:
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