Ich danke euch für die ausführlichen Gedanken, die ihr euch zu den Zinsen auf S 3 gemacht habt!
Bislang tendierte ich ebenso wie Like (war es, glaube ich zumindest) dazu, das Wörtchen "nebst" eher in der Form zu lesen, daß es heißen sollte "Hauptforderung zuzüglich Zinsen ab tituliertem Beginn".
Jedoch machte das letztlich keinen Sinn, da die Hauptforderung ja bereits in Zeile 1 eingetragen werden sollte und jeder weitere Betrag in der linken Spalte diesem hinzugerechnet wurde. Ich hätte also die Hauptforderung 2x beansprucht. So ging es also nicht.
Außerdem verstand ich nicht, wie das anzugeben sein sollte, wenn es mehrere Hauptforderungen mit verschiedenen Zinsbeginnen und mehrere Nebenforderungen mit ebenfalls verschiedenen Zinsbeginnen gibt.
Insofern macht eigentlich die Lesart von Andy.K den meisten Sinn - ich hoffe, ich habe sie richtig verstanden: die ausgerechneten Zinsen für alle verzinsten Forderungen bis zum Tag der Antragstellung links in die Spalte, so daß sie den einzelnen Forderungsbeträgen hinzugerechnet werden und rechts dann eben Zinsen auf alle verzinste Forderungen ab dem darauffolgenden Tag. Und Forderungsaufstellung nur zur Klarstellung der Zusammensetzung des Zinsbetrages bis zum Tag der Antragstellung.
Habe ich jetzt irgendwo noch einen Denkfehler? Dann bitte ich um Korrektur.