Im Grundbuch eingetragen Bruchteilsgemeinschaft zu je 1/2 Anteil gemeinsam mit den beiden Beteiligten der Bruchteilsgemeinschaft in Erbengemeinschaft. Eine Überprüfung hat ergeben, das seinerzeit ein Miterbe seinen Erbanteil an die verbleibenden Miterben dieser einen Erblinie übertragen hat und zwar den Miterben zu je 1/2 Anteil. Die beiden anderen Erbanteile der Teilnehmer der Bruchteilsgemeinschaft ergeben sich aus anderen Erbfolgen.
Da ich eine solche Eintragung bisher noch nicht kannte habe ich mal im Schöner/Stöber 15. Auflage Rn 964 nachgelesen, das eine solche Eintragung für zulässig gehalten wird, allerdings wenn die Erbteilübertragung auf Dritte erfolgt. In meinem Fall wurde aber an Miterben übertragen. Eine Erbauseinandersetzung ist bisher in keiner Form und Linie erfolgt.
Deshalb mal meine Fragen an die Forengemeinde:
Ist das Grundbuch nun richtig oder falsch? Wenn es falsch ist, kann ich es im Rahmen einer beantragten weiteren Erbfolgeberichtigung selbständig berichtigen, da einer der verbleibenden Miterben bzw. Miteigentümer verstorben ist und die Erben (dazu gehört nicht der verbeleibende Miterbe bzw, Miteigentümer) mit der Berichtigung einen GBA beantragt haben?
Besten Dank für eure Meinungen im voraus
nemo