Hallo,
ich habe in einer Nachlasssache aus 2011 nun eine Mitteilung der Hinterlegungsstelle bekommen, dass eine Bank ca. 20.000 € für die unbekannten Erben des Erblassers hinterlegt hat.
Mir ist nach Aktenlage nur die Ehefrau bekannt. Ein Erbschein wurde damals nicht beantragt, weil die Eltern und / oder Geschwister wohl in Tunesien leben.
Was muss ich als Nachlassgericht jetzt veranlassen?
Teile ich der Ehefrau mit, dass hier die Anzeige der Hinterlegungsstelle eingegangen ist?
Oder muss ich gar Nachlasspflegschaft für die unbekannten Erben v.a.w. anordnen? Aber ein Sicherungsbedürfnis besteht ja eigentlich nicht, das Geld liegt ja sicher aufbewahrt auf dem Hinterlelgungskonto....
Muss ich sonst an etwas denken?