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Wichtig ist, dass mal eine gesetzliche Regelung herkommt.Das Forum war ja hier relativ einheitlicher Meinung, dass bei einer vorläufigen Betreuung die Gebühr für einstweiliger Anordnung 16001 KV-GNotKG entsteht, und dafür ein Kostenschuldner bestimmt werden müsse.
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Und falls keiner bestimmt wird - dann gibt's halt keine Kosten, wo iss da bitte das Problem?
Das ist doch eine Regelung!
Ich versteh die ganze Aufregung nicht, warum wollen denn so viele Kollegen immer unbedingt Rechnungen schreiben?
Damit die Staatskasse zu Geld kommt?
PAL! (ProblemAndererLeute)