Hallo Zusammen,
gibt es was Neues in Sachen eA?
Also wir haben hier jetzt auch so einen Fall.
EAO, 10 Tage später verstirbt der Betreute. Nach dem was ich jetzt hier gelesen hätte würde ich sagen:
16110, nach dem Wert des Beschlusses des Richters (4000€ bei uns), Kostenschuldner nach Gesetz niemand, also nicht einziehbar, aber da Ri gesagt hat Kostenschuldner sind die Erben, alles gut, Wert nach 4000 € aus der Tabelle ablesen und Erben in Rechnung stellen und gut ist!?
Aber: Jetzt haben wir hier so ein nettes Skript in dem steht: Die Gebühren fallen nur dann an, wenn in der Hauptsache Wertgebühren nach § 34 Gnotkg anfallen.
Aaaabeeeeeeerrrr wie soll das denn bitte gehen? In der Hauptsache wäre ja wenn die normale Jahresgebühr angefallen, die keine Wertgebühr ist!?!?!?!
Also jetzt keine Kosten oder wie?