Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Spannend wird es sein , wie die bisherigen "Nachlassbeamten" der Geschäftsstelle , die die Nachlasssachen für den Notar bisher unterschriftsreif vorbereitet haben, sich gegenüber den 2018 dort aufschlagenden Rechtspflegern verhalten werden. Wird ab 2018 auch vorbereitet ? Kann ich mir bereits wegen des dann erheblich geringeren Personals , welches zum Amtsgericht rüberwechselt, nicht vorstellen.

    Naja, es gibt ja da doch dieses Modell des Bereichsrechtspflegers. Bis 2018 wäre ja noch Zeit für eine Gesetzesänderung...
    - kleiner Scherz :wechlach:

    Ernsthaft, wenn man die Fehler der Grundbuchreform nicht wiederholen will, wäre es schlau den mittleren Dienst weiter unterschriftsreif vorbereiten zu lassen. Es handelt sich bei den Geschäftsstellenbeamten auf den Notariaten immerhin meist um A9*-Beamte. Einzig bei der anstehenden "Einführung" des eV sollte man mit etwas Fingerspitzengefühl auf die Frage "Das habe ich also wohl 20 Jahre lang falsch gemacht?!?" reagieren.


  • Ernsthaft, wenn man die Fehler der Grundbuchreform nicht wiederholen will, wäre es schlau den mittleren Dienst weiter unterschriftsreif vorbereiten zu lassen. Es handelt sich bei den Geschäftsstellenbeamten auf den Notariaten immerhin meist um A9*-Beamte. Einzig bei der anstehenden "Einführung" des eV sollte man mit etwas Fingerspitzengefühl auf die Frage "Das habe ich also wohl 20 Jahre lang falsch gemacht?!?" reagieren.

    Heh, Heh:D , aber auch :daumenrau
    Wenn das Cromwell liest , wird er sich mind. einmal in seinem Bürostuhl rumdrehen.
    In der Tat wird aber das künftige Zusammenspiel aus Nachlassrechtspfleger ( = Berufsanfänger U 25 und abgesenkt auf A 8 ) und Nachlass"beamtem" ( = altgedienter A9-er ab Anfang Fuffzich aufwärts :teufel:) spannender als jeder Tatort.:cool:

  • Zitat

    Es handelt sich bei den Geschäftsstellenbeamten auf den Notariaten immerhin meist um A9*-Beamte. Einzig

    Bei den Bezirksnotariaten gibt es in der Regel leider keine Beamten. Ein großes Problem ist es wohl auch, genügend willige Angestellte für die, vom Pensum und Anspruch her wohl sehr sportliche laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung für den mittleren Dienst zu finden (http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Justizfachwirt_in).

    Ich habe auch den Eindruck, dass gerade auf den Notariaten nicht bekannt ist, dass das Programm grundsätzlich auch für die dortigen Fachangestellten zugänglich ist und man bei erfolgreichem Abschluss in den Grenzen des § 48 LHO eigentlich sicher verbeamtet wird, sobald eine entsprechende Stelle vorhanden ist.


  • Ernsthaft, wenn man die Fehler der Grundbuchreform nicht wiederholen will, wäre es schlau den mittleren Dienst weiter unterschriftsreif vorbereiten zu lassen. Es handelt sich bei den Geschäftsstellenbeamten auf den Notariaten immerhin meist um A9*-Beamte. Einzig bei der anstehenden "Einführung" des eV sollte man mit etwas Fingerspitzengefühl auf die Frage "Das habe ich also wohl 20 Jahre lang falsch gemacht?!?" reagieren.

    Heh, Heh:D , aber auch :daumenrau
    Wenn das Cromwell liest , wird er sich mind. einmal in seinem Bürostuhl rumdrehen.
    In der Tat wird aber das künftige Zusammenspiel aus Nachlassrechtspfleger ( = Berufsanfänger U 25 und abgesenkt auf A 8 ) und Nachlass"beamtem" ( = altgedienter A9-er ab Anfang Fuffzich aufwärts :teufel:) spannender als jeder Tatort.:cool:

    Wieso, die Grenzen sind im Zweifel klar gezogen:

    A 8: Rechtspflegerzuständigkeit
    A 9: Geschäftsstellenzuständigkeit

    Und nicht immer verdient der Häuptling (am Anfang) mehr als der Krieger.


  • Wieso, die Grenzen sind im Zweifel klar gezogen:

    A 8: Rechtspflegerzuständigkeit
    A 9: Geschäftsstellenzuständigkeit

    Und nicht immer verdient der Häuptling (am Anfang) mehr als der Krieger.

    Mir geht's eher darum, wer zu Beginn der Reform der Häuptling und wer der Krieger ist.

  • Ich vermute die Frage klärt sich mit der Belastung der GS. Die werden einfach keine Zeit haben alles für den "Häuptling" unterschriftsreif vorzubereiten. Wenn ich es richtig verstanden habe geht die Reform mit der Umstellung auf f-star einher. F-star Nachlass ist eher ein Fragment als alles andere. Aber vlt. ist das nur in Sachsen so, weil viele Teilbereiche durch Formulare immer noch nicht abgedeckt sind (und das dauert nun schon Jahre!!! - müsste mal schauen seit wann die Pilotierung lief, habsch schon vergessen, so lange ist das her) und die da sind, sind nicht gerade anwenderfreundlich. Selbst an großen Gerichten, die Pilotgericht waren, bastelt jeder im stillen Kämmerlein für sich rum wie man so hört.
    Mit Einführung f star ist es bei uns eher umgekehrt. Rpfl übernehmen Aufgaben der GS, wie z.B. Post einsortieren, Beschlüsse selber schreiben, ausfertigen und auch rausschicken, weils sonst liegt, nebenbei noch drei Telefone und die Kunden, die mal schnell zwischendurch ausschlagen wollen.
    Ich wünsch euch etwas mehr Weitsicht eurer "Oberindiander" bezüglich Personal, zumindest in der Umstellungsphase + 1Jahr. Meine beiden GS sind kurz vor der Kapitulation.

  • Danke für Deinen Praxisbericht !
    Wie siehts denn da bei Euch mit der Vorerfassung in forumSTAR für ausschlagendes Publikum aus.
    Wird das zuerst von der Geschäftsstelle "empfangen" , bevor die Leutz zu Euch durchgeschleust werden ?

    Wenn ich dran denke , dass forumSTAR und die Reform gleichzeitig an die Amtsgerichte kommen ( sowie Kollegen , die man vorher nicht kannte ;)).......

  • Die Daten der Beteiligten werden in der GS erfasst, so wie das Publikum dort aufschlägt, was schon ein Akt für sich ist, angefangen von der Menge der Daten, bis hin zur Unkenntnis der Eltern (meist die Väter, über Anzahl, Namen und Geburtsdaten der Sprösslinge), insbesondere bei EAS für andere Gerichte und bei allen Varianten der Vertretungsformen für Kinder und Betreute.
    Das Gericht ist zu einem Ort der Familienzusammenführung mutiert.
    Großfamilien haben die Angewohnheit mit Kind und Kegel zu erscheinen. Und es hat sich rumgesprochen, dass das Gericht dann für alle Erschienenen alles in einer Urkunde abhandelt mit 1x Gebühr. Der Notar nimmt selten alle gleichzeitig auf, macht im Extremfall pro Person! eine Urkunde draus und rechnet entsprechend ab, wenn überhaupt ein Termin stattfindet. Werden in unserem Einzugsbereich oft auch weggeschickt, wenn "lohnendere Kunden" warten.

    Die Zeit für die Aufnahme hat der RPfl. nicht, denn er hat an den Sprechtagen auch noch die terminierten Verfahren zu erledigen oder sitzt in der zentralen Rechtsantragstelle oder hat Dauervertretung für Dauerkranke und jetzt in der Urlaubszeit auch noch diese Vertretung.

    Trotz Terminierung der Erbscheinsverfahren und Beurkundungen der Ausschlagungen auf Zuruf sind wir seit Monaten auf Wochen voraus ausgebucht. Wir sind ein kleines Gericht in einem kleinen Landkreis und sind an den Vormittagen zu dritt und es ist nicht zu schaffen.

    Außerdem kostet f.star viel Zeit in der Vorbereitung der Erbscheinstermine. Es braucht seine Zeit bis man das Programm - soweit vorhanden - kennt (die Lehrkräfte sprachen bei uns von gut 6 Monaten) um mal schnell wie früher einen Termin abzuhalten und den ES gleich mitzugeben. Kommt dann noch sowas wie drei neue Testamente im Termin abgegeben oder eine VE-NE Folge, die der Erbschein nicht so einfach mal hergibt, wird es ganz schwierig.

    Die Menschen werden auf Verschleiß gefahren, bis zum Umfallen.

  • Der Artikel bestätigt meine These , dass auf lange Sicht mit einem nennenswerten Abbau der Rückstände nicht gerechnet werden kann.
    Neues Personal wird schließlich auch für die weiteren Eingliederungen benötigt.

    Wieso soll man außerdem Emmendingen und Villingen-Schwenningen mit einem höheren Personalschlüssel ausstatten , als die anderen ZGÄ ?
    Irgendwie auch nicht vermittelbar.

    Endlich merkt man mal auch im Ländle , wie wichtig eine gut funktionierende Justiz für den Bürger und die Justiz ist.
    Eigentlich sollte man als Berufsstand aus der Mangelsituation mehr Honig saugen können.

  • Justizminister Rainer Stickelberger:

    „Jeder Bürgermeister hat meine Handynummer. Die können mich anrufen – und die rufen mich auch an“

    http://www.badische-zeitung.de/kreis-emmendin…-108124885.html

    Nun denn….

    Entschuldigung, aber wenn der Artikel seit Deinem Link nicht verändert worden ist, dann hat das mit der Handy-Nummer nicht Herr Stickelberger, sondern Frau Sabine Wölfle gesagt.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Zitat

    Es handelt sich bei den Geschäftsstellenbeamten auf den Notariaten immerhin meist um A9*-Beamte. Einzig

    Bei den Bezirksnotariaten gibt es in der Regel leider keine Beamten. Ein großes Problem ist es wohl auch, genügend willige Angestellte für die, vom Pensum und Anspruch her wohl sehr sportliche laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung für den mittleren Dienst zu finden (http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Justizfachwirt_in).

    Ich habe auch den Eindruck, dass gerade auf den Notariaten nicht bekannt ist, dass das Programm grundsätzlich auch für die dortigen Fachangestellten zugänglich ist und man bei erfolgreichem Abschluss in den Grenzen des § 48 LHO eigentlich sicher verbeamtet wird, sobald eine entsprechende Stelle vorhanden ist.

    Ich denke, dass viele der geeigneten Angestellten zum 01.01.2018 eher aus dem Justizdienst (freiwillig) ausscheiden dürften. Wie viele der im Justizdienst verbleibenden Angestellte für die Zusatzausbildung willig und geeignet sind, lasse ich mal dahin gestellt.

  • Zitat

    Es handelt sich bei den Geschäftsstellenbeamten auf den Notariaten immerhin meist um A9*-Beamte. Einzig

    '

    Bei den Bezirksnotariaten gibt es in der Regel leider keine Beamten. Ein großes Problem ist es wohl auch, genügend willige Angestellte für die, vom Pensum und Anspruch her wohl sehr sportliche laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung für den mittleren Dienst zu finden (http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Justizfachwirt_in).

    Ich habe auch den Eindruck, dass gerade auf den Notariaten nicht bekannt ist, dass das Programm grundsätzlich auch für die dortigen Fachangestellten zugänglich ist und man bei erfolgreichem Abschluss in den Grenzen des § 48 LHO eigentlich sicher verbeamtet wird, sobald eine entsprechende Stelle vorhanden ist.

    Ich denke, dass viele der geeigneten Angestellten zum 01.01.2018 eher aus dem Justizdienst (freiwillig) ausscheiden dürften. Wie viele der im Justizdienst verbleibenden Angestellte für die Zusatzausbildung willig und geeignet sind, lasse ich mal dahin gestellt.

    Nein, es müssen viel mehr ausscheiden als ausscheiden wollen.

    Es gibt für alle jetzt bei den Notariaten tätigen Angestellten bei den Amtsgerichten nicht genügend Stellen. Es ist sogar angedacht, Justizangestellte an Notare "zu verleihen".

  • Zitat

    Nein, es müssen viel mehr ausscheiden als ausscheiden wollen.

    Es gibt für alle jetzt bei den Notariaten tätigen Angestellten bei den Amtsgerichten nicht genügend Stellen. Es ist sogar angedacht, Justizangestellte an Notare "zu verleihen".

    Noch ein Anreiz mal über die laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung nachzudenken. Bei den mittleren Beamten ist der Bedarf in BaWü recht hoch, das Angebot aber sehr knapp.

  • Stimmt. Habe ich wohl überlesen...

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Zitat

    Nein, es müssen viel mehr ausscheiden als ausscheiden wollen.

    Es gibt für alle jetzt bei den Notariaten tätigen Angestellten bei den Amtsgerichten nicht genügend Stellen. Es ist sogar angedacht, Justizangestellte an Notare "zu verleihen".

    Noch ein Anreiz mal über die laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung nachzudenken. Bei den mittleren Beamten ist der Bedarf in BaWü recht hoch, das Angebot aber sehr knapp.

    Das Problem dürfte das -teils schon- hohe Alter der zur Disposition stehenden Angestellten sein. Ob eine bereits über 50-jährige und nur Teilzeit arbeitende Justizangestellte (die meisten sind weiblich) noch ein Interesse an einer laufbahnqualifizierenden Zusatzausbildung hat oder ob nicht bereits Altersgrenzen (die wären allerdings durch den Dienstherrn überbrückbar) der Zusatzausbildung entgegenstehen, dürfte mehr als fraglich sein.

  • Jetzt geht es bei den Notariaten an das Eingemachte. Heute kam eine erste Handreichung zum Platzschaffen, sprich zur Aktenaussonderung. Dabei ist mir aufgefallen, dass alle Nachlassakten die vor dem 1.01.1915 -nachdem sie dem Staatsarchiv angeboten wurden- weggelegt wurden, komplett entsorgt werden können (mit Erbscheinen, Testamentsvollstreckerzeugnissen usw.). So stets da geschrieben.

    Kann man auch in den Nachlassakten enthaltene Testamente, wenn sie seit mehr als 100 Jahren in den Akten liegen, entsorgen? Ich dachte bisher immer, Testamente sind dauerhaft zu verwahren.

    Einmal editiert, zuletzt von Professor (24. Juli 2015 um 21:59)

  • Zitat

    Es handelt sich bei den Geschäftsstellenbeamten auf den Notariaten immerhin meist um A9*-Beamte. Einzig

    Bei den Bezirksnotariaten gibt es in der Regel leider keine Beamten. Ein großes Problem ist es wohl auch, genügend willige Angestellte für die, vom Pensum und Anspruch her wohl sehr sportliche laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung für den mittleren Dienst zu finden (http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Justizfachwirt_in).

    Ich habe auch den Eindruck, dass gerade auf den Notariaten nicht bekannt ist, dass das Programm grundsätzlich auch für die dortigen Fachangestellten zugänglich ist und man bei erfolgreichem Abschluss in den Grenzen des § 48 LHO eigentlich sicher verbeamtet wird, sobald eine entsprechende Stelle vorhanden ist.

    Ich denke, dass viele der geeigneten Angestellten zum 01.01.2018 eher aus dem Justizdienst (freiwillig) ausscheiden dürften. Wie viele der im Justizdienst verbleibenden Angestellte für die Zusatzausbildung willig und geeignet sind, lasse ich mal dahin gestellt.

    Die weiterbildungswilligen Angestellten ergreifen lieber die Möglichkeit, sich zur Notarfachassistentin (ich hoffe, das ist der richtige Ausdruck) fortbilden zu lassen.
    Ich bin auch gespannt, wie es an den Nachlassgerichten und auf den Betreuungsabteilungen aussehen wird. Fragt sich, ob im Württembergischen überhaupt viele Rechtspfleger auf diese Abteilungen kommen werden, ob nicht eher Notare und Notarvertreter auf diese Stellen kommen. Vielleicht würde dann auch der "Unterbau" etwas großzügiger aufgestellt, als wenn es um Rechtspfleger ginge.


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    Sogar der Montag! :S

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