Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • [QUOTE=Cromwell;


    Als Rechtspflegeranwärter haben wir im Loseblattgrundbuch auch fleißig 'eingetragen' - auch mit Ausnahme der Unterschrift darunter. Dadurch wurden die Anwärter aber nicht zu Rechtspflegern.[/QUOTE]

    Aber später wohl doch!

  • #710:

    Die Frage verstehe ich nicht so ganz. Die Möglichkeit des Wechsels gibt es ja jetzt erst im Rahmen der Grundbuchreform ab April 2012.

    Ratschreiber mit Rechtspflegerprüfung gibt es, weil es in Baden-Württemberg immer mal wieder eine Welle gab, wo das Land nur sehr wenige Prüfungsabsolventen übernahm und das schon in Zeiten, wo es in anderen Bundesländern stets noch Übernahmequoten von 100% gab.

    Danke für die Erläuterung. Das wusste ich nicht. Ich hatte die Beiträge davor so verstanden, als wäre jemand erst Ratsschreiber, würde dann die Rechtspflegerausbildung machen und danach als Ratsschreiber arbeiten. Erst so, wie Du es erklärt hast, ergibt es einen Sinn. :2danke

    Gibt es für die Ratsschreiber keine interessanten Stellen im kommunalen Bereich?


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • #710:

    Die Frage verstehe ich nicht so ganz. Die Möglichkeit des Wechsels gibt es ja jetzt erst im Rahmen der Grundbuchreform ab April 2012.

    Ratschreiber mit Rechtspflegerprüfung gibt es, weil es in Baden-Württemberg immer mal wieder eine Welle gab, wo das Land nur sehr wenige Prüfungsabsolventen übernahm und das schon in Zeiten, wo es in anderen Bundesländern stets noch Übernahmequoten von 100% gab.

    Danke für die Erläuterung. Das wusste ich nicht. Ich hatte die Beiträge davor so verstanden, als wäre jemand erst Ratsschreiber, würde dann die Rechtspflegerausbildung machen und danach als Ratsschreiber arbeiten. Erst so, wie Du es erklärt hast, ergibt es einen Sinn. :2danke

    Gibt es für die Ratsschreiber keine interessanten Stellen im kommunalen Bereich?

    Aus dem aktuellen Newsletter des BDR-LV Baden-Württemberg:

    VI. Grundbuchreform - Aussagen gegenüber uns divergieren zu den Aussagen gegenüber dem Gemeindetag[FONT=Times New Roman,Times New Roman][FONT=Times New Roman,Times New Roman]:
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Geschäftsbericht des Gemeindetags Baden-Württemberg für die Jahre 2009 bis 2011 - veröffentlicht in der Zeitschrift BWGZ 2011 Seite 772ff. findet sich auf Seite 791 aktuell folgende Aussage „[/FONT][/FONT][FONT=Times New Roman,Times New Roman][FONT=Times New Roman,Times New Roman]Anlässlich von Besprechungen beim Justizminis-terium Baden-Württemberg im Juli 2011 wurde von diesem erfreulicherweise auch mitgeteilt, dass jetzt zwei Forderungen des Gemeindetags aus seiner Stellungnahme vom 11. März 2010 umgesetzt werden sollen. Dabei geht es um die Fortführung der bereits vom früheren Justiz-minister zugesagten Bundesratsinitiative auf Änderung des Rechtspflegergesetzes. Ziel: Auch Ratschreiber des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes sollen als Rechtspfleger in die Grundbuch führenden Amtsgerichte übernommen werden können. Darüber hinaus soll über die Bundesratsinitiative u.a. ermöglicht werden, Verwaltungsfachangestellte als
    Ratschreiber beschäftigen zu können. Das ist für die Gemeinden wichtig, die Grundbuchein-sichtsstellen einrichten wollen. Das geltende Bundesrecht fordert dafür mindestens Beamte des mittleren Dienstes
    [/FONT][/FONT][FONT=Times New Roman,Times New Roman][FONT=Times New Roman,Times New Roman]." Dies ist interessant, da uns gegenüber zugesagt wurde, dass dies nicht geplant sei. Der BDR Landesverband Baden-Württemberg wird hier nochmals nachhaken und auf die Einhaltung der uns gegenüber getroffenen Zusagen pochen.
    [/FONT][/FONT]

  • Habt ihr wirklich keine anderen Probleme?? Ich würde mir eher darüber Sorgen machen, dass Emmendingen in weiten Teilen des Stadtgebiets auch in der engeren Innenstadt über keine schnellen Datenleitungen und Internetverbindungen verfügt (zum Teil kein DSL wie es heute groß in der Zeitung stand), da kann man nur hoffen, dass das GBA nicht in einem solchen Stadtgebiet liegt, sonst dürfte sich der Verkehr mit Datenzentrale sehr langsam gestalten.

    Zum anderen: ich kenne keine Angehörigen des gehobenen Verwaltungsdienstes, die freiwillig als Bereichsrechtspfleger arbeiten wollen. Die Gemeinden sähen das Ganze deshalb gerne, weil dann auch Versetzungen, Abordnungen gegen den Willen der Betroffenen möglich würden (man wäre das Personal dann völlig los). Daher kämpfen wir in diesem Punkt wohl eher auf der gleichen Seite.

    Wie Farnon glaube ich, dass wenn das Ganze nicht schon im Bundesrat scheitern würde (warum sollten andere Länder Baden-Württemberg eine Extrawurst genehmigen - als einzige grün-rote Regierung - da haben die anderen politischen Blöcke eh kein Interesse, dem politischen Gegner einen Achtungserfolg zu bescheren). Und bis ein solches Gesetz dann im Bundestag behandelt würde, wäre die ganze Reform sowieso schon längst durchgezogen, 2025 oder so. Im Bundestag würde das Ganze eh scheitern.

  • Da in kaum einer Teilungerklärung die Person des Verwalters zum Inhalt des Sondereigentums gemacht ist, dürfte sich künftig die Miene dieses Herren
    http://www.regis.de/Grundbucharchivierung_BW.pdf
    verfinstern, falls sich diese Ansicht des Kammergerichts Berlin
    http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal…hl=1#focuspoint
    (…Das Grundbuchamt wird nunmehr zu prüfen haben, ob sämtliche im Grundbuch eingetragene Wohnungseigentümer der Bestellung der ... -GmbH beigetreten sind, was in der Form des § 29 Abs.1 S.1 GBO nachzuweisen ist; ggf. sind die entsprechenden Urkunden durch die Antragsteller konkret zu bezeichnen (BayObLG, Rpfleger 1987, 451, 452; Kuntze/Herrmann, Grundbuchrecht, 6. Aufl., § 29 Rn. 112)...
    durchsetzen sollte und demnach alle (künftig in Kornwestheim aufbewahrten) Erwerbsverträge einzusehen wären, um von der Wirksamkeit der Verwalterzusteimmung ausgehen zu können.
    Vielleicht werden dort aber noch mehr als ein Magazinmeister mit einem von einer Berufsgenossenschaft anerkannten Fahrerausweis für Flurförderzeuge bzw. der Bereitschaft, diesen zu erwerben, eingestellt.
    http://vacancies24.de/job/magazinmei…t-kornwestheim/
    (..Der andere Stelleninhaber ist für die Ordnung und Übersicht im Magazinbereich verantwortlich. Er steuert, beaufsichtigt und unterstützt den Ersteinlagerungsprozess. Im Regelbetrieb ist er für die Aushebung und die ordnungsgemäße Reponierung der Grundbuchunterlagen sowie für die Kontrolle der Haustechnik verantwortlich…)

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Weiß irgend jemand etwas darüber, ob eines (oder sogar mehrere) der in der Grundbuchreform von Baden-Württemberg geplanten neuen Grundbuchämter zum Jahresbeginn - so wie ursprünglich geplant - seinen Betrieb aufgenommen hat?

  • Die Grundbuchabteilung des Amtsgerichts Emmendingen startet als erstes GBA am Montag, 2. April 2012. Im Moment gibt es noch kein AG-GBA. Das Zentralarchiv soll angeblich etwas früher starten.

  • Wenn diese Aussage

    Für die Kunden ändert sich kaum etwas. Sie können können künftig eben beim zentralen Grundbuchamt Einsicht nehmen und Auszüge aus den Akten anfordern.

    auch vom AG-Direktor Müller stammt, hat er selbst vermutlich keinen Grundbesitz und deshalb wohl keinen rechten Einblick in die Sache.

  • Als zuständiger AG-Direktor ist er natürlich vor Ort und müsste keine Weltreise zur Einsicht antreten, daher ist es für ihn, anders als für viele Bürger, keine Verschlechterung.

  • wobei die Einsicht in die Akten auch für ihn schwieriger werden wird. Die sind ja weit weit weg in Kornwestheim in einem Zentrallager.

  • Etwas versteh ich hier nicht. Warum soll jemand zum Grundbuchamt gehen? Sicher, ich habe erst zweimal eine Immobilie erworben, das letzte Mal im letzten Jahr. Ich habe insgesamt drei Rechnungen bezahlt, eine Eintragungsnachricht und einen Grundbuchauszug bekommen. Das Grundbuchamt ist ca. 120 km von meinem jetzigen Wohnort entfernt. Mir fällt jetzt kein Grund ein, warum ich hätte zum Grundbuchamt gehen sollen.

  • Etwas versteh ich hier nicht. Warum soll jemand zum Grundbuchamt gehen? Sicher, ich habe erst zweimal eine Immobilie erworben, das letzte Mal im letzten Jahr. Ich habe insgesamt drei Rechnungen bezahlt, eine Eintragungsnachricht und einen Grundbuchauszug bekommen. Das Grundbuchamt ist ca. 120 km von meinem jetzigen Wohnort entfernt. Mir fällt jetzt kein Grund ein, warum ich hätte zum Grundbuchamt gehen sollen.

    Ich behaupte mal, für 99,9 % der Normalbürger ist das auch so. Es gibt einige Gruppen, die ab und an doch zum Grundbuchamt müssen, wie z.B. Notare, Makler, Bauträger u.ä. Diese werden sich schnell an die neue Situation gewöhnen und sich darauf einstellen.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Mir fällt jetzt kein Grund ein, warum ich hätte zum Grundbuchamt gehen sollen.


    Nein?
    Hier kommen öfter Leute, die z.B. alte Bewilligungen oder Aufteilungspläne einsehen wollen, weil nach diversen Eigentumswechseln und/oder nach vielen Jahren Streit über den Verlauf eines Wegerechtes oder die Lage eines Sondernutzungsrechts entstanden ist. Eine Einsichtnahme in bei den Grundakten befindliche Unterlagen kommt zwar vielleicht nicht täglich vor, aber eine Ringeltaube ist es nun auch wieder nicht.

    Life is short... eat dessert first!

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