Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Richtig !
    Die Prüfungsabgänger werden zu 3/4 bei den neuen GBA eingesetzt.
    Die Ware ist knapp; aber der Preis dafür wurde mit der Absenkung der Eingangsbesoldung noch gesenkt !

    Es trifft also eher das Gegenteil zu.....mit marktwirtschaftlichem Denken tut sich der Staat in Gestalt der hiesigen Justiz generell schwer.

    Deswegen gibts auch für schlechte Abiturienten noch genügend andere Alternativen , als in unserem Haufen zu landen.

  • Das mit dem reduzierten Gehalt war mir nicht bewusst. Bei uns gab's noch eine Ballungsraumzulage wegen der hohen Lebenshaltungskosten. :gruebel:


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Schön wärs. Da gibts für neu eingestellte Rpfl während der ersten 2 Jahren 4% weniger Bezüge. Das schafft doch Anreize für Neueinstellungen & Bewerbungen...

    Es sind, so meine Kenntnisse, sogar drei Jahre.

  • Schön wärs. Da gibts für neu eingestellte Rpfl während der ersten 2 Jahren 4% weniger Bezüge. Das schafft doch Anreize für Neueinstellungen & Bewerbungen...

    Es sind, so meine Kenntnisse, sogar drei Jahre.

    Oh, stimmt. Also noch besser...


    Unseren Anwärtern hier hat man wohl schon eine Übernahme in A8 angedroht...

  • Zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg (BT-Drucksache 18/79) fand am 07.05.2014 ein Erweitertes Berichterstattergespräch (also eine nichtöffentliche Anhörung) vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages statt. Teilnehmer waren:

    1. Michaela Feistel, Direktorin des Notariats Freiburg, Notarin
    2. Rainer Hock, Prorektor der FH Schwetzingen
    3. Prof. Wolfgang Schneider, Prodekan der HWR Berlin
    4. ich, Elke Strauß, Stellvertretende Vorsitzende des Bundes Deutscher Rechtspfleger

    Entgegen sonstigen Gepflogenheiten ist man insofern von der tradionellen Vorgehensweise des alphabetischen Aufrufens der Sachverständigen abgewichen, als man mitteilte, man habe sich fraktionsübergreifend darauf verständigt, den BDR "vor die Klammer zu ziehen".

    Für mein Statement hatte man mir 3 bis 5 Minuten als zeitlichen Rahmen vorgegeben. Meine mündliche Stellungnahme umfasste folgende Punkte:

    1. Der Bereichsrechtspfleger ist nicht zur Nachahmung zu empfehlen:

      1. Personalentwicklung – Die betreffenden Kollegen bleiben beruflich stecken, sie bleiben für ihre gesamte berufliche Zukunft in einer einzigen Abteilung angebunden. In Sachsen sehen wir, dass sie auch in der Karriere steckenbleiben – ohne BGB-Kurs bleibt ein Bereichsrechtspfleger im Bereich des OLG Dresden ausnahmslos und selbst bei herausragender Eignung und Leistung auf A9!
      2. Personalbewirtschaftung – Die Geschäftsleitung kann den Bereichsrechtspfleger nicht da einsetzen, wo er gerade gebraucht wird, denn er kann nur seinen kleinen Fachbereich und sonst nichts.
      3. Die Analogie zwischen der aktuellen Lage in Baden-Württemberg heute und der Lage in den Neuen Bundesländern Anfang der Neunziger unterscheidet sich gravierend: Damals lag die Wirtschaft am Boden, die gerichtlichen Strukturen mussten erst aufgebaut werden. Die DDR-Bürger hatten sich keinen Wohlstand aufbauen können, darum traten Probleme mit Testamentsvollstreckung/Nacherbfolge nicht wie heute auf, und schon gar nicht wäre man aus steuerlichen Gründen darauf gekommen, Geschäftsanteile an seinem Unternehmen auf die minderjährigen Kinder zu übertragen. Es war eine Zeit des Aufbruchs, der Rechtsstaat musste unter den strukturschwachen RAhmenbedingungen völlig neu aufgebaut werden.
    2. Dagegen haben wir jetzt bundesweit, und selbstverständlich auch in Baden-Württemberg, einen Rechtsstaat, auf den wir stolz sein können. Der gute Glaube an den Inhalt von Erbschein, Handelsregister und eben auch Grundbuch ist davon getragen. Dies dürfen wir nicht gefährden. Oder wollen wir, wie Horst Bestelmeyer als Mitautor des umfassendsten Kommentars zur GBO, des Meikel, etwa die Einführung einer Abt. IV des Grundbuchs für den hier betroffenen Bereich der Eintragung durch Nichtrechtspfleger fordern? In dieser, wie Bestelmeyer es nennt, Dilettantenabteilung könne dann der Gutglaubensschutz suspendiert werden. [An dieser Stelle kam Unruhe auf.]
    3. Nein, die Ratschreiber und Beschlussfertiger will ich gar nicht so zugespitzt als Dilettanten bezeichnen. Sie kennen sich schon aus, soweit es um die reine Grundbuchordnung und Grundbuchverfügung geht. Insoweit können wir Vergleichbares auch bei unseren langjährigen Bediensteten im mittleren Dienst beobachten. Da stößt das Wissen und Können sehr bald an seine Grenzen, sobald es um die Änderung einer WEG-Teilungserklärung, um Gesellschaftsrecht, IPR, Nacherbfolge und Testamentsvollstreckung geht. Meistens bleibt die Diskussion schon in der Frage stecken, wo denn eigentlich das Problem sei.
    4. Zudem sind diesen Leuten eben nicht in einem wissenschaftlichen Studium die juristischen Methoden vermittelt worden, die man für die Gesetzesauslegung und das Gespür für Probleme braucht.
    5. Es gibt gute Alternativen zu diesem Irrweg:

      1. Aufstieg
      2. Aufgabenkritik (abweichend vom ORG-Handbuch die Leute für das einsetzen, was sie können, nämlich Vor- und Nachbereitung der Rechtspflegerentscheidung; KomPAKT)
    6. Wir müssen aufpassen, was für ein Antlitz wir der Justiz verleihen. Heute schaffen wir den Bereichsgrundbuchrechtspfleger, morgen bemerken wir dasselbe Problem im Nachlassbereich. Wollen wir künftig einen Polizisten zum Bereichsrichter in Straßenverkehrssachen zu machen? Oder den Angestellten im Jobcenter als Bereichs-Sozialrichter für Hartz-4-Streitigkeiten? Die Idee ist absurd, dafür braucht es nicht einmal den Blick ins Grundgesetz.
    7. Fazit: Unser Rechtsstaat ist gut, der gute Glaube an den Inhalt des Grundbuchs bietet einen Standortvorteil für Wirtschaft und Verbraucher. Beschützen Sie das Grundbuch!

    Leider mochten sich die übrigen Sachverständigen dieser eindeutig ablehnenden Haltung nicht anschließen. Frau Feistel, die als nächstes zu Wort kam, pries die Selbständigkeit der Arbeit der Beschlussfertiger und Ratschreiber. Sie seien es, die prüften, welche Unterlagen wohl noch fehlen. Sei bearbeiten den Eintragungsantrag vom Eingang bis zur Unterschriftsreife und scheuen sich nicht, beim Notar nachzufragen, ob diese oder jene Sache, die er beurkundet hat, nicht etwa doch fehlerbehaftet sei. Es handele sich nicht um Berufsanfänger, sondern um Kollegen mit 20 Jahren Berufserfahrung.

    Hock kam zum Ergebnis, dass die Untergrenze der Ausbildungsdauer mit 4 ½ Monaten zu veranschlagen sei.
    Schneider ging auf den Wertungswiderspruch bei der Unterscheidung der beiden betroffenen Berufsgruppen ein. (Dies ging aber unter, es gab keine Nachfragen dazu.) Er empfahl das Grundbuchführermodell aus NRW zur Nachahmung. Weiter schlüsselte er auf, welche Anteile des Rechtspflegerstudiums neben dem Immobiliarsachenrecht und dem Grundbuchverfahrensrecht noch für den Grundbuchrechtspfleger von Bedeutung sind. Damit kommt man auf eine Mindestausbildungsdauer von 9 bis 12 Monaten. Zudem müsse man bedenken, dass diese Kollegen mit 20 Jahren Berufserfahrung eben nicht wie frisch von der Schule kommende Anwärter lernfähig und belastbar seien.

    Die Nachfragen drehten sich dann im Wesentlichen darum, welche Fächer in welcher Tiefe gebraucht würden und ob nun die 4 ½ oder die 9 Monate die zutreffendere Mindestdauer seien.

    Einig war man sich, dass es einer Erfolgskontrolle durch eine Prüfung bedarf, die wohl auch laufbahnrechtlich geboten ist.

    Es deutet sich an, dass man von dem Bereichsrechtspflegermodell nicht abrücken will. Ob unser Veto gänzlich ungehört verhallt oder ob man wenigstens einsieht, dass sich diese Leute eine sehr gute Grundlage im gesamten Zivilrecht aneignen müssen, werden wir abwarten müssen – vielleicht kann die Ausbildungsdauer als Indikator gewertet werden.

    Dieses Gesprächsergebnis stimmt mich nicht zufrieden. Selbst ein Kollege mit 30 Jahren Berufserfahrung dürfte noch 15 bis 20 Arbeitsjahre vor sich haben. Da gebieten Personalentwicklung und Personalbewirtschaftung eigentlich eine umfassende Einsetzbarkeit und nicht einen Schmalspurjuristen. Außerdem finde ich es verheerend, dass sich die Justiz vom einheitlichen Berufsbild des Rechtspflegers abwendet und ohne Not (denn es gibt ja Alternativen) das Behelfskonstrukt des Bereichsrechtspflegers zulassen will. An den Rechtspfleger light mag ich mich nicht gewöhnen.

    Und ehe sich jetzt die Bereichsrechtspfleger ostdeutscher Prägung herabgesetzt sehen: Ich habe nicht vor, Eure Leistung in der Justiz geringzuschätzen. In einem fünfminütigen Statement ist nicht unterzubringen, dass Ihr sehr wohl in Eure Aufgabe sehr gut hineingewachsen seid, in einer Zeit, in der ohnehin alle erst in neue Gerichtsstrukturen und Abläufe hineinwachsen mussten. Darin liegt der gewaltige Unterschied zur heutigen Situation. Mehr dazu enthält meine schriftliche Stellungnahme, die ich vorab dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eingereicht hatte.

    Ich möchte jetzt noch den fleißigen und schlauen Forianern danken. Sicherlich habt Ihr gemerkt, dass ich mich z.B. bei Prinz, Cromwell und Andreas dreist bedient habe. Ebenso froh bin ich über die große Unterstützung, die mir der Vorstand des BdR Baden-Württemberg geleistet hat. Namentlich Achim Müller, Monika Haas und Stefan Lissner haben mich mit vielen Detailinfos versorgt. Danke!

    Einmal editiert, zuletzt von ElStra (9. Mai 2014 um 09:33) aus folgendem Grund: eingebettete Stellungnahme

  • Zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg (BT-Drucksache 18/79) fand am 07.05.2014 ein Erweitertes Berichterstattergespräch (also eine nichtöffentliche Anhörung) vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages statt. Teilnehmer waren:

    1. Michaela Feistel, Direktorin des Notariats Freiburg, Notarin
    2. Rainer Hock, Prorektor der FH Schwetzingen
    3. Prof. Wolfgang Schneider, Prodekan der HWR Berlin
    4. ich, Elke Strauß, Stellvertretende Vorsitzende des Bundes Deutscher Rechtspfleger

    Entgegen sonstigen Gepflogenheiten ist man insofern von der tradionellen Vorgehensweise des alphabetischen Aufrufens der Sachverständigen abgewichen, als man mitteilte, man habe sich fraktionsübergreifend darauf verständigt, den BDR "vor die Klammer zu ziehen".

    Für mein Statement hatte man mir 3 bis 5 Minuten als zeitlichen Rahmen vorgegeben. Meine mündliche Stellungnahme umfasste folgende Punkte:

    1. Der Bereichsrechtspfleger ist nicht zur Nachahmung zu empfehlen:

      1. Personalentwicklung – Die betreffenden Kollegen bleiben beruflich stecken, sie bleiben für ihre gesamte berufliche Zukunft in einer einzigen Abteilung angebunden. In Sachsen sehen wir, dass sie auch in der Karriere steckenbleiben – ohne BGB-Kurs bleibt ein Bereichsrechtspfleger im Bereich des OLG Dresden ausnahmslos und selbst bei herausragender Eignung und Leistung auf A9!


    Eine gute Stellungnahme, wobei die Ausführungen unter 1. 1 allerdings nicht zutreffend sind.

    Viele Bereichsrechtspfleger wurden in verschiedenen Fachgebieten ausgebildet und sind insoweit flexibel einsetzbar. Generell befinden sich die Bereichsrechtspfleger fast ausnahmslos in A 10 oder gar A 11 (manche auch höher). Das erst kürzlich eingeführte Beförderungskonzept des OLG Dresden ändert soviele Jahre nach der Wiedervereinigung daran nichts mehr.


  • ...
    2. Dagegen haben wir jetzt bundesweit, und selbstverständlich auch in Baden-Württemberg, einen Rechtsstaat, auf den wir stolz sein können. Der gute Glaube an den Inhalt von Erbschein, Handelsregister und eben auch Grundbuch ist davon getragen. Dies dürfen wir nicht gefährden. Oder wollen wir, wie Horst Bestelmeyer als Mitautor des umfassendsten Kommentars zur GBO, des Meikel, etwa die Einführung einer Abt. IV des Grundbuchs für den hier betroffenen Bereich der Eintragung durch Nichtrechtspfleger fordern? In dieser, wie Bestelmeyer es nennt, Dilettantenabteilung könne dann der Gutglaubensschutz suspendiert werden. [An dieser Stelle kam Unruhe auf.]
    ...

    Köstlich: "An dieser Stelle kam Unruhe auf."

    Diese Unruhe sollte allerdings nicht wegen meiner genannten Äußerung, sondern aufgrund der Folgen der geplanten Regelung aufkommen.

    Die Bemerkung, dass ich am "Meikel" mitarbeite, kam übrigens gerade noch rechtzeitig, weil ich an der - nunmehr für Oktober 2014 angekündigten - Neuauflage nicht mehr mitwirken werde. Weshalb ich nicht mehr mitwirken werde, hat im hier erörterten Kontext ebenfalls mit der Entwertung des Grundbuchs zu tun, die durch die Rechtsprechung des V. Zivilsenats des BGH zur GbR eingetreten ist, weil als neuer Mitautor auch ein Richter des V. Zivilsenats vorgesehen und ich unter dieser Voraussetzung nicht mehr zur Mitarbeit bereit war. Wie man der aktuellen Vorankündigung der Neuauflage entnehmen kann, ist es im Ergebnis dabei geblieben, dass mit Frau Prof. Dr. Schmidt-Räntsch ein Mitglied des V. Zivilsenats in das Autorenteam eingetreten ist.

  • Mittlerweile wurden weitere Starttermine für die zentralen Grundbuchämter bekannt gegeben.

    Mir ist allerdings nach wie vor unbekannt, wo (genaue Anschrift) die zentralen Grundbuchämter in Böblingen und Waiblingen sein werden. Da es sehr wünschenswert wäre, dass diese Ämter auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind, finde ich diese Frage nicht unbedeutend.

    Ich hatte die Frage bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgeworfen, leider aber keine Antwort erhalten...


    Weiß jemand was Genaues?

  • Die Eröffnungstermine der zentralen Grundbuchämter in Württemberg wurden jetzt bekanntgegeben.
    Wann bzw. wie erfolgt eine Eröffnung eines zentralen Grundbuchamts ?
    Ist das neue zentrale Grundbuchamt ab einem bestimmten Termin sofort für alle Gemarkungen seines Bezirks zuständig (Umstellung auf einen Schlag) und muss zu diesem Termin voll personell besetzt sein oder erfolgt die Umstellung nach und nach bis zum 01.01.2018 auf alle Gemarkungen ?

  • Tja ;wie wird ein zentrales Grundbuchamt "eröffnet" ?
    Bisher wars immer so, dass der Justizminister an dem besagten Tag ein rotes Band durchgeschnitten hat.:D

    Natürlich gibts für die einzelnen Städte u. Gemeinden einen Eingliederungsplan, sodass das Personal so nach und nach zuwächst.
    Leider hält der Eingliederungsplan mit den Einstellungsterminen frisch aus dem Ofen der Rechtspflegerprüfung gekommener und damit bzgl. Grundbuch bestens ausgebildeter :) ehemalige Anwärter nicht stand.
    Während des Jahres kommen dann - jedenfalls in Baden - häufig nur ehemalige sog. Bereisungsrechtspfleger sowie "Leutz" aus dem Mutterschutz etc. hinzu .

  • Zitat

    .....pries die Selbständigkeit der Arbeit der Beschlussfertiger und Ratschreiber. Sie seien es, die prüften, welche Unterlagen wohl noch fehlen. Sei bearbeiten den Eintragungsantrag vom Eingang bis zur Unterschriftsreife und scheuen sich nicht, beim Notar nachzufragen, ob diese oder jene Sache, die er beurkundet hat, nicht etwa doch fehlerbehaftet sei.

    Ja, und so mancher "Bereisungs- Notar" war es dann, der fast alles nahezu ungeprüft unterschrieben hat !

    Da kam´s dann schon mal vor, dass hier eine Nebenleistung bei einer Grundschuld vergessen oder dort ein komplettes Grundstück belastet wurde, obwohl ja eigentlich nur der 1/99 Anteil eines Miteigentümers beliehen werden sollte....

    Da kann der Erbsen-zählende Grundbuch- Rechtspfleger nicht mithalten, schon klar....:D


    Keine Frage, ich habe Respekt vor den Ratschreibern !

    Aber es gibt schon einen Unterschied zwischen den rein formalen, "handwerklichen" Abläufen und der (materiell-) rechtlichen Komponente.
    Und in letzterer Disziplin sind die Mädels und Jungs von der Gemeinde einfach nicht ausgebildet.

    Und wenn sich jetzt auch noch der Vertreter der FH hinstellt und sagt, man bräuchte zumindestens 4 Monate Lehrgang, dann stellt er sich & seine Funktion als gelernter Rechtspfleger doch selber in Frage....

    Elke:
    Vielen Dank für deinen ausführlichen Bericht !
    Es ist gut, dass man über das Geschehen "am grünen Tisch" mal was erfährt !

  • Ja, ja, so wird (und muß) es wohl sein:
    Nur Ratschreiber machen ab und zu einen Fehler und übersehen laufend etwas.
    Rechtspfleger machen nie einen Fehler !!!???

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