Spannend wird es sein , wie die bisherigen "Nachlassbeamten" der Geschäftsstelle , die die Nachlasssachen für den Notar bisher unterschriftsreif vorbereitet haben, sich gegenüber den 2018 dort aufschlagenden Rechtspflegern verhalten werden. Wird ab 2018 auch vorbereitet ? Kann ich mir bereits wegen des dann erheblich geringeren Personals , welches zum Amtsgericht rüberwechselt, nicht vorstellen.
Naja, es gibt ja da doch dieses Modell des Bereichsrechtspflegers. Bis 2018 wäre ja noch Zeit für eine Gesetzesänderung...
- kleiner Scherz
Ernsthaft, wenn man die Fehler der Grundbuchreform nicht wiederholen will, wäre es schlau den mittleren Dienst weiter unterschriftsreif vorbereiten zu lassen. Es handelt sich bei den Geschäftsstellenbeamten auf den Notariaten immerhin meist um A9*-Beamte. Einzig bei der anstehenden "Einführung" des eV sollte man mit etwas Fingerspitzengefühl auf die Frage "Das habe ich also wohl 20 Jahre lang falsch gemacht?!?" reagieren.