Hallo liebe Kollegen.
Ich bin ganz frisch in der Grundbuchabteilung und bin mir nicht ganz sicher ob ich folgendes Wohnrecht so eintragen kann:
"...berechtigt ist, sämtliche Räume und Nebenräume des Hauses XYZ gemeinsam mit der Erschienenen zu 2. (die Ehefrau) auf seine Lebensdauer als Wohnung zu benutzen und alle dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienenden Einrichtungen und Anlagen einschließlich des Gartens und der Garage mitzubenutzen.
Das Wohnungsrecht enfällt, wenn der Berechtigte dauerhaft aus dem Haus wegzieht oder wegziehen muss, ohne dass die Ehefrau dies zu vertreten hat. Ein Einspruch auf Geldrente erwächst in einem solchen Fall nicht."
Ein Löschungserleichterungsvermerk soll ebenfalls eingetragen werden.
a) Ist die Formulierung gemeinsam mit der Ehefrau so in Ordnung? Berechtigter soll nur er sein.
b) Die Klausel das das Wohnrecht mit dem wegziehen erlöschen soll erscheint mir sehr fragwürdig
c) Löschungserleichterungsvermerk im Regelfall eher nicht miteinzutragen, da keine Rückstände möglich sind, oder?
Vielen Dank vorab