Hallo liebe Kollegen,
ich habe hier einen Antrag auf nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe wegen Geltendmachung von Kindesunterhalt bzw. soll der Kindesvater (Ex-Mann der Ast.) mehr Unterhalt zahlen.
Die Ast. selbst bezieht ein Einkommen von lediglich knapp 400,00 €. Ihre beiden Kinder für die mehr Unterhalt gefordert wird erhalten jeweils 556,00 € Unterhalt, insoweit kann ich diese ja unberücksichtigt lassen.
Der neue Ehemann der Ast. hat ein Einkommen von 4.200 € netto, darin enthalten auch das Kindergeld für die beiden Kinder der Ast. Der Ex-Ehemann verdient übrigens knappe 4.800,00 €. Ich bin offen gestanden geneigt den Antrag zurückzuweisen, wenn ich mir die Einkommen der Beteiligten so anschaue. Bzgl. der Ast. lägen die Vorraussetzungen ja vor (Einkommen - Freibetrag - Erwerbstätigenfreibetrag). Allerdings stört mich dabei das Einkommen des neuen Ehegatten. Er erhält ja auch das Kindergeld für die betroffenen Kinder. Die Anwältin meint, dass der neue Ehegatte hier nicht herangezogen werden kann, was ich äußerst bedauerlich finden würde.
Frage: Jemand ne Idee, wie ich den Antrag gut begründet zurückweisen kann oder muss ich tatsächlich gewähren?