Hallo zusammen,
wir sind hier darüber gestolpert, dass ja seit 1.8.2013 Farb- und Fotokopien unterschiedlich berechnet werden. Früher gab es sowohl als auch für die ersten 50 0,50 Euro und alle weiteren 0,15 Euro. Jetzt ist es so, dass man für Farbkopien für die ersten 50 1,00 Euro und für alle weiteren 0,30 Euro bekommt. Gemäß Nr. 7000-1-b und c darf man erst die 101. in Rechnung stellen. Wenn man 120 Farbkopien hat und 50 Fotokopien, darf man dann die 20 Farbkopien in Rechnung stellen und die 50 Fotokopien noch nicht, weil diese unter 100 liegen? Also muss man sowohl für Farbkopien als auch Fotokopien je über 100 haben bevor man diese abrechnen kann?
Wir haben hier schon so einiges durchgestöbert aber partout nichts gefunden. Vielleicht kann ja jemand helfen.
LG
J