um die Abtretungserklärung anzuzeigen, muss man doch wissen wer Drittschuldner ist.
Weiß man es nicht, muss man beim Sch nachfragen.
Der Schuldner hat es mitzuteilen, nicht der TH nachzufragen.
Bei Aufhebung des Verfahrens weiß der TH es ja in der Regel auch, wo er die Abtretung offenzulegen hat, weil er da im Insolvenzverfahren regelmäßig nachgefragt hat.
Wenn nun der bisherige Arbeitgeber mitteilt, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist und keine Kohle mehr kommt, wäre die einzig richtige Reaktion des TH, dies dem Gericht mitzuteilen und zu sagen: Schuldner hat sonst nix mitgeteilt, mir ist nichts anderweitiges bekannt. Punkt.
Statt dessen wird nun für 100 Öckchen erwartet, dass der 1. TH den Schuldner anschreibt, 2. das Schreiben kommt üblicherweise zurück, 3. der TH schreibt das AG an, 4. er bekommt die neue Adresse, 5. er schreibt den Schuldner noch mal an, der Schuldner reagiert üblicherweise nicht, 6. TH schreibt das Gericht noch mal an, 7. Gericht fordert den Schuldner auf, 8. TH schreibt dem Gericht noch mal, dass der Sch sich nicht in der angegebenen Frist gemeldet hat.
Bisschen viel für keine Überwachungspflicht. Und das jedes Jahr wieder.
Jetzt kommt zur Müdigkeit grad noch ein wenig Kopfweh dazu.