Folgender kruder Fall wird mir ( nicht persönlich ) unterbreitet :
Ein Opa will der 14jähringen Enkelin ein Grundstück schenken. Mit deren Mutter gibt es einen Erbvertrag und die Mutter will nicht, dass das Kind das Grundstück jetzt bekommen soll.
Die Kindesmutter wäre nach dem Erbvertrag die Alleinerbin des Opas.
Man müsste ja für den Schenkungsvertrag einen Ergänzungspfleger bestellen.
Die erforderlichen Anhörungen sind aber noch nicht erfolgt.
Das Hausgrundstück wird von dem Opa noch bewohnt.
Nun kann der Opa zwar vor seinem Tod mit seinem Vermögen machen , was er will...
Erbvertrag kann er ja einseitig nicht mehr abändern.
Aber eine Schenkung zugunsten des Kindes zu Lebzeiten per Vertrag kann ja auch nicht ( via Ergänzungspfleger ! ) erzwungen werden.
Was denn , wenn das Kind in der Anhörung sagt , dass es nichts geschenkt haben will ( wahrscheinlich , um einem Konflikt mit der Mutter aus dem Weg zu gehen ) ?
Kindesmutter wird natürlich sagen , dass sie gegen die Bestellung sei, da ihr dann im Erbfall das Haus "flöten geht".
Pflegschaft überhaupt anordnen oder gleich ablehnen ?