..und da war noch ein innovatives Unternehmen, welches vor der eigenen Insolvenz warnt, falls man Ansprüche aus Genussscheinen fällig stellt.
Das geht doch genauso in die Hose, wie das von einer südniedersächsischen Firma vertriebe Alterssicherungsmodell. Der dann bestellte Verwalter kann schon mal seine Anfechtungsabteilung aufstocken.