Darlehensvertrag

  • Hallo
    ich habe hier folgenden Fall und hätte gern mal ein paar Meinungen:

    Die Betroffene hat ihrem Sohn in den Jahren 1989, 2001 und 2003 3 Darlehen gewährt, insgesamt 443000 DM. Zinssätze wurden wie folgt vereinbart: 1989 8%,. 2001 5 % und 2003 6%.


    Nun hat der Sohn ein Schreiben des Finanzamtes bekommen, dass Darlehensvertäge mit Angehörigen nur steuerlich berücksichtigt werden können, wenn sie wie unter Dritten vereinbart und tatsächlich durchgeführt worden sind. In Bezug auf die hohen Zinssätze von 8% bestehen Zweifel daran. Zwischen fremden Dritten wäre im Hinblick auf das gesunkene Zinsniveau zwischenzeitlich sicher eine Vertragsanpassung erfolgt.


    Daraufhin hat die Ergänzungsbetreuerin (Aufgabenkreis Darlehensverträge) mit dem Sohn einen Änderungsvertrag abgeschlossen : Zinssatz bezüglich des Darlehensvertrages von 1989 6%.


    Der Steuerberater des Sohnes schrieb nun, wenn die Darlehensverträge gekündigt werden würden, könnte die Betroffene den daraus erziehlten Betrag nur mit wesentlich weniger Zinsen anlegen.


    Ich habe die Genehmigungsfähigkeit verneint, da das Zinsniveau bereits seit längerem gesunken ist, eine Anpassung durch die Betroffene selbst aber nicht erfolgt ist. Die Betroffene steht seit August 2013 unter Betreuung, aufgrund eines Schlaganfalls im Juli. Wenn es ihr Wille gewesen wäre, wäre ja sicher schon früher eine Änderung erfolgt.

    Sollte am Sachverhalt was unklar sein, bitte noch mal schreiben

  • Mir fehlt noch die Frage zu Deinem SV.:)

    Nicht dass es später von Dir heißt "Bei der Lösung hätte ich lieber mein Problem zurück."

  • Ich halte es nicht für zwingend, dass zwischen Dritten ein länger bestehender Kreditvertrag zwingend hinsichtlich der Verzinsung angepasst wird.

    Warum sollte der Darlehensgeber freiwillig auf die höheren Zinsen verzichten?

    Daher würde ich auch keine Genehmigungsfähigkeit sehen.

  • Ich nehme an, dass von einer Zinsfestschreibung oder einer Klausel über eine Zinsanpassung im Vertrag nichts steht?
    Ob ich mal ganz nett bei meiner Bank anfrage, ob die aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus beim Darlehn den Zinssatz senken wollen?:gruebel:

  • Ich gehe mal davon aus, dass es im Interesse des Sohnes lag, hohe Zinsen zu zahlen, die er dann wieder steuerlich als Verlust geltend gemacht hat (ansonsten würde sich das Finanzamt nicht einmischen;)) Natürlich sind Zinssätze von 8 % nicht mehr angemessen, vorausgesetzter man ist kreditwürdig. Jeder hätte sein Darlehen bei der Bank gekündigt. Ich denke, dass man trotzdem nicht ohne Weiteres genehmigen kann, denn wie es mit der Kreditwürdigkeit des Sohnes steht, ist offen. Es bleibt dem Sohn dann unbenommen, die Darlehen zu kündigen und zurückzuzahlen.
    Dann muss man eben neu verhandeln oder das Geld mündelsicher anlegen. Falls der Aufgabenkreis des Ergänzungsbetreuers für Kündigung und neue Darlehen nicht ausreicht, müsste er bei Bedarf erweitert werden.

  • Die Betroffene hat Geld verborgt zu dem hohen Zinssatz. Der Sohn hat das so angenommen und auch mit dem hohen Zinssatz akzeptiert. Ich sehen keinen für die Betroffene vorteilhaften Grund, wieso diese Darlehnsverträge jetzt umgeschrieben werden sollen. Der Betroffenen entsteht daraus bestenfalls ein Nachteil, aber kein Vorteil. Sie verzichtet auf Zinsen. Ich würde das nicht genehmigen.
    Wie uschi schon schrieb, kann der Sohn aber die Darlehnsverträge kündigen und die Darlehn sofort komplett zurückzahlen. Er kann ja einen entsprechenden Kredit bei einer Bank aufnehmen und sozusagen "umschulden". Wenn er keinen Kredit bekommt, ist das nicht das Problem der Betroffenen. Und was zwischen dem Sohn und dem Finanzamt läuft und er dort vielleicht nicht alles so absetzen kann, wie er möchte, ist auch nicht das Problem der Betroffenen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!