Hallo
ich habe hier folgenden Fall und hätte gern mal ein paar Meinungen:
Die Betroffene hat ihrem Sohn in den Jahren 1989, 2001 und 2003 3 Darlehen gewährt, insgesamt 443000 DM. Zinssätze wurden wie folgt vereinbart: 1989 8%,. 2001 5 % und 2003 6%.
Nun hat der Sohn ein Schreiben des Finanzamtes bekommen, dass Darlehensvertäge mit Angehörigen nur steuerlich berücksichtigt werden können, wenn sie wie unter Dritten vereinbart und tatsächlich durchgeführt worden sind. In Bezug auf die hohen Zinssätze von 8% bestehen Zweifel daran. Zwischen fremden Dritten wäre im Hinblick auf das gesunkene Zinsniveau zwischenzeitlich sicher eine Vertragsanpassung erfolgt.
Daraufhin hat die Ergänzungsbetreuerin (Aufgabenkreis Darlehensverträge) mit dem Sohn einen Änderungsvertrag abgeschlossen : Zinssatz bezüglich des Darlehensvertrages von 1989 6%.
Der Steuerberater des Sohnes schrieb nun, wenn die Darlehensverträge gekündigt werden würden, könnte die Betroffene den daraus erziehlten Betrag nur mit wesentlich weniger Zinsen anlegen.
Ich habe die Genehmigungsfähigkeit verneint, da das Zinsniveau bereits seit längerem gesunken ist, eine Anpassung durch die Betroffene selbst aber nicht erfolgt ist. Die Betroffene steht seit August 2013 unter Betreuung, aufgrund eines Schlaganfalls im Juli. Wenn es ihr Wille gewesen wäre, wäre ja sicher schon früher eine Änderung erfolgt.
Sollte am Sachverhalt was unklar sein, bitte noch mal schreiben