Kri*ti*sches vom BGH zur Suche nach Insolvenzbekanntmachungen

  • Hab eben noch mal ein Verfahren aus 2011 getestet. Da geht unter Angabe von Bundesland und Insogericht in der Detailsuche folgendes:
    Nachname ODER
    Nachname, Vorname
    Andersrum findet er den Schuldner nicht. Meines Erachtens unlogisch. Niemand sucht doch mit Nachname, Vorname.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Niemand sucht doch mit Nachname, Vorname.

    Doch, in Datenbanken ist das durchaus normal. In Winsolvenz sind die Verfahrensbezeichnungen bei uns genau so angelegt. Da wir mehrere Möllers haben, geb ich in die Suchmaske ein: Möller, K..... oder halt Möller, I.....

  • Hab eben noch mal ein Verfahren aus 2011 getestet. Da geht unter Angabe von Bundesland und Insogericht in der Detailsuche folgendes:
    Nachname ODER
    Nachname, Vorname
    Andersrum findet er den Schuldner nicht. Meines Erachtens unlogisch. Niemand sucht doch mit Nachname, Vorname.

    Für diejenigen, die sich die Telefonnummer noch aus dem Telefonbuch heimgesucht haben, die übliche Vorgehensweise. Beim Handy steht Jupp Müller natürlich unter"J".

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Hab eben noch mal ein Verfahren aus 2011 getestet. Da geht unter Angabe von Bundesland und Insogericht in der Detailsuche folgendes:
    Nachname ODER
    Nachname, Vorname
    Andersrum findet er den Schuldner nicht. Meines Erachtens unlogisch. Niemand sucht doch mit Nachname, Vorname.

    Für diejenigen, die sich die Telefonnummer noch aus dem Telefonbuch heimgesucht haben, die übliche Vorgehensweise. Beim Handy steht Jupp Müller natürlich unter"J".

    Jo, das ist wirklich sehr gewöhnungsbedürftig. Aber ich kann mir Namen eh schlecht merken, weshalb bei mir häufig im Handy auch steht: Schule + Vorname Kind1, Psychologe + Vorname Kind2, Kinderarzt, Orthopäde Vorname Kind2 etc. Und wenn mich dann jemand nach dem behandelnden Arzt fragt, steh ich blöd da. Dann kann ich nur noch bestenfalls eine Adresse benennen aus dem Kopf, die merke ich mir, weil ich da ja hinfahren muss. :D

  • Zumindest wäre eine Trennung von Nachnamen und Vornamen in der Suche sinnvoll, das würde wahrscheinlich einige Unklarheiten beseitigen. Außerdem finde ich es nach wie vor unglücklich, dass man im Grunde immer die Detailsuche verwenden muss, wenn man was finden will. Das versteht Otto-Normallaie nicht. Fazit: Die Seite gehört seit Jahren überarbeitet, aber keinen interessiert´s.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Außerdem finde ich es nach wie vor unglücklich, dass man im Grunde immer die Detailsuche verwenden muss, wenn man was finden will. Das versteht Otto-Normallaie nicht.

    Was das angeht: Ich finde es schon unglücklich, dass bei Aufruf der Seite die uneingeschränkte Suche (die dann doch wiederum beschränkt ist, wie man erst im Text nach den Eingabefeldern lesen [oder auch: überlesen] kann,) voreingestellt ist.

  • @jam
    solange man, weil man sich Namen so schlecht merken kann, den jeweils aktuellen Lover nicht unter "Schatz" abspeichert, ist das i.O.

    Wieso, da muss ich doch nur die Telefonnummer regelmäßig optimieren, dann passt Schatz doch wieder.


    Fazit: Die Seite gehört seit Jahren überarbeitet, aber keinen interessiert´s.

    Nach dieser Ohrfeige vielleicht schon. Hoffe ich doch jedenfalls. Eine ReNo-Kollegin kommentiert woanders grade: "Na kein Wunder, dass ich nix gefunden hab. Ich hab immer Vor- und Nachname eingegeben." Es ist also auch für Menschen, die eigentlich mit sowas arbeiten können sollten, unlogisch und nicht praktikabel. Hinzu kommt ja noch, dass eben auch nach 6 Monaten einige Beschlüsse nicht mehr da sind, dass vorläufige Verfahren richtigerweise nicht drinstehen (was auch immer zu Verwirrungen führt, weil die Leuts ein Aktenzeichen und Namen haben und dennoch nichts finden) und viele andere Sachen.

  • ... obwohl auch vieles daran liegen dürfte, dass sich bei der Eingabemaske von der SE immer mal wieder schlichte Schreibfehler einschleichen.

    Ich habe mal ein Verfahren nicht gefunden, weil beim Ort: Beklin eingegeben wurde. Mit meiner Such-Eingabe beim Ort: Berlin habe ich wirklich keinen Treffer bekommen.

    :confused:

  • ... obwohl auch vieles daran liegen dürfte, dass sich bei der Eingabemaske von der SE immer mal wieder schlichte Schreibfehler einschleichen.

    Werden die Veröffentlichungen bei euch jetzt noch via Eingabemaske/Webformular getätigt? :eek:

    Wenn nicht, kann ja schon bei der Aktenanlage etwas schief gegangen sein. Hab ich auch schon geschafft, ein falsches Gerichtsaktenzeichen bei mir anzulegen und schon waren die Tabellen und Verzeichnisse falsch.

  • verstehe jetzt die Frage nicht.

    Unsere UdG's mussten gerade ein langwieriges Neu-Anmelde-Zertifizierungs-Irgendwas-Verfahren (wg. Anbieter-Wechsel-Übertragungs-Verschlüsselungs-Software, keine Ahnung ...) über sich ergehen lassen, damit sie auf der NRW-Seite weiter mit veröffentlichen konnten.

    Da kommt eine Eingabemaske, wo die diversen (wohl später maßgeblichen) Suchkriterien eingegeben werden müssen und dann wird der eigentliche öB-Text des Beschlusses per copy/paste eingefügt - und abgesandt.

    :confused:

  • Oha.

    Mir war nicht bewusst, dass es die Übermittlung der Veröffentlichung per Eingabemaske immer noch gibt.

    Bei Verwendung von Eureka Winsolvenz ist das schon seit mehreren Jahren Geschichte. Die Übermittlung erfolgt hier unmittelbar aus der Anwendung heraus ohne zusätzliche Dateneingaben.

  • Oha.

    Mir war nicht bewusst, dass es die Übermittlung der Veröffentlichung per Eingabemaske immer noch gibt.

    Bei Verwendung von Eureka Winsolvenz ist das schon seit mehreren Jahren Geschichte. Die Übermittlung erfolgt hier unmittelbar aus der Anwendung heraus ohne zusätzliche Dateneingaben.


    Ja, schönen Dank - genau diese Antwort habe ich befürchtet, von wegen OHA.

    Alles sinnloser ABM-Scheiß hier, fuc:mad:

  • Oha.

    Mir war nicht bewusst, dass es die Übermittlung der Veröffentlichung per Eingabemaske immer noch gibt.

    Bei Verwendung von Eureka Winsolvenz ist das schon seit mehreren Jahren Geschichte. Die Übermittlung erfolgt hier unmittelbar aus der Anwendung heraus ohne zusätzliche Dateneingaben.


    Kann Forum-Schtar das auch ?
    Oder ist die Frage zu blauäugig, überrascht mich.

  • die BGH-entscheidung halte ich grds. für richtig (oki, das wäre ja egal :D ) , sie ist auch verfahrensrechtlich interessant im HInblick darauf, dass die Erteilungsentscheidung einer Anfechtung nicht bedarf. Sehr schöne Begründung zur analogen Anwendung der Wiedereinsetzungsvorschriften.
    Was ich aber an dem Fall so witzig finde: Warum ist der Gläubiger nicht einfach auf die Idee gekommen, das Geschäftszeichen anzugeben (er war ja offenbar Gläubiger einer angemeldeten Forderung). Wäre es einer der Profi-Gläubiger, die am liebsten nur die uneingeschränkte Suche bedienen, dann hätte er die Vor- und Zunamenstruktur ja kennen müssen. Null zu den Erkenntnisfähigkeiten des Gläubigers findet sich in der Entscheidung, nada !
    M.E. ist auf die jeweiligen Erkenntnisfähigkeiten und auch Erfahrungen des Gläubigers abzustellen. Hierzu lässt sich dem Sachverhalt nix entnehmen (oki, das wäre zunächst Sache der I. Instanz gewesen).
    Nicht auszudenken, was aus der Entscheidung noch alles gemacht werden kann.... nein, ich will da garnicht drüber nachdenken.... nicht wirklich :D
    Nichtsdestsotrotz bedürfte die Seite wirklich einer Überarbeitung. Was ich da nie verstanden hab, wieso ich bei der Detailsuche zur Angabe des Gerichtsorts noch das Bundesland angeben muss oder anders: wieviele Frankfurt Oders oder Mains oder sonstwas gibt es in gofg ? !

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Was ich aber an dem Fall so witzig finde: Warum ist der Gläubiger nicht einfach auf die Idee gekommen, das Geschäftszeichen anzugeben (er war ja offenbar Gläubiger einer angemeldeten Forderung).

    Siehe schon #5 und meinen dort von mir selbst verlinkten Beitrag von vor 2 1/2 Wochen.

  • Gerade vor dem Hintergrund, dass sich Rechtsanwälte ggfs. schadenersatzpflichtig machen, wenn sie http://www.insolvenzbekanntmachungen.de nicht (richtig??) verwenden (vgl. Leitsatz des LG Berlin, 13.08.2013 - 22 O 427/12: "Bei der Geltendmachung von Forderungen gegen einen vermeintlich zahlungsunfähigen Schuldner ist der mit der Geltendmachung einer Forderung beauftragte Rechtsanwalt verpflichtet zu überprüfen, ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet ist. Hierzu gehört auch die Erkundigung auf der Internetseite "http://www.insolvenzbekanntmachungen.de") sollte diese Seite eigentlich fehlertolerant und intuitiv zu bedienen sein.

    Gruß
    Peter

  • Was ich da nie verstanden hab, wieso ich bei der Detailsuche zur Angabe des Gerichtsorts noch das Bundesland angeben muss oder anders: wieviele Frankfurt Oders oder Mains oder sonstwas gibt es in gofg ? !

    Dank meiner äußerst dürftigen Geografiekenntnisse muss ich immer erstmal googeln, in welchem Bundesland welcher Insolvenzgerichts-Ort eigentlich liegt. :D

    Warum das Aktenzeichen nicht gesucht / gefunden wurde, ist noch unklar, oder? Die hatten doch die Forderung anmeldet, da hatten sie doch mehr Infos.... :gruebel:

  • Was ich da nie verstanden hab, wieso ich bei der Detailsuche zur Angabe des Gerichtsorts noch das Bundesland angeben muss oder anders: wieviele Frankfurt Oders oder Mains oder sonstwas gibt es in gofg ? !

    Es gehört schlicht und einfach zum Selbstverständnis von Programmierern, dass sie versuchen Usern möglichst den Denkvorgang zugunsten der Eingabesicherheit abzunehmen. Wenn die Eingabe in "Gerichtsort" erst nach Auswahl von "Bundesland" möglich ist, können sie für das Feld nur Werte zulassen, die auch so hinterlegt sind. Man könnte das natürlich auch so handhaben, dass die zweite Liste erst mal alle Gerichte enthält und nur sofern gewünscht durch Bundesland eingeschränkt wird, aber dann hätte man halt erstmal mehrere Frankfurts zur Auswahl.

    Richtig sicher wäre die Eingabe aber erst, wenn auch alle Namen aus der Vorschlagsliste aller an diesem Gericht anhängigen Verfahren kommen würden - würde sofort die Problematik der Eingabelogik beseitigen, wäre aber nicht mehr sehr komfortabel, da man dann zB die genaue Firmenbezeichnung vom ersten Buchstaben her kennen müsste.

    Wundert mich fast, dass ein Programmierer hier auf diese Möglichkeit der User-Bevormundung verzichtet hat...:cool:

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