1 Schein, 8 x Abrechnung

  • Hallo!

    Ich möchte mal ein paar Meinungen zu meinem Fall:

    Beratungshilfe wurde bewilligt für "Prüfung von Regressansprüchen gegen Tochter" (Tochter war mal Betreuerin ihres Vaters).

    RA reicht nun die Vergütung ein.
    Ein Schreiben an die Tochter mit 99,96 € und sieben Schreiben gleichen Inhalts an Gläubiger des ASt. (7 x 99,96 €). Alle Schreiben wurden am gleichen Tag gefertigt.

    Ich tendiere zu 1 x 99,96 €. Wie seht ihr das??

  • Schwer zu sagen, dazu ist der SV etwas zu dünn...

    Klingt zunächst nach derselben Angelegenheit, aber sicher kann ich mir da derzeit noch nicht sein ;)

    Einheitlicher Auftrag und gleicher Rahmen dürfte vorliegen. Innerer Sachzusammenhang ist wahrscheinlich angesichts deiner Formulierung "gleichlautend"...

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Vor allem wurde Beratungshilfe nur für die "Geltendmachung von Regressansprüchen gegenüber der Tochter des Betroffenen" bewilligt. Bezüglich der sieben Gläubiger des Betroffenen war nach deiner Schilderung Beratungshilfe gar nicht beantragt und konnte demzufolge auch nicht bewilligt werden.

  • Worum geht es denn in den Schreiben an die Gläubiger? Will er Informationen über die Handlungen der Tochter, um den Anspruch gegen sie prüfen zu können, wäre es m.E. eine Angelegenheit. Will er pflichtwidrig durch die Tochter verursachte Ansprüche abwehren, wäre das eine weitere Angelegenheit (die aber von der bisherigen Bewilligung nicht gedeckt sein dürfte).

  • @ S.H.

    Er hat die Gläubiger informiert und um nähere Info`s gebeten um zu prüfen, ob die Forderungen in der Zeit der Betreuung durch die Tochter entstanden sind (hat wohl Verträge in dieser Zeit für den Vater geschlossen und nicht bezahlt).

  • @ S.H.

    Er hat die Gläubiger informiert und um nähere Info`s gebeten um zu prüfen, ob die Forderungen in der Zeit der Betreuung durch die Tochter entstanden sind (hat wohl Verträge in dieser Zeit für den Vater geschlossen und nicht bezahlt).


    das ist
    1. schon nicht die Angelegenheit, für die der Schein erteilt worden ist
    2. keine Tätigkeit, die einen RA erfordern würde ; Infos einholen kann der Ast selbst (jedenfalls ist nicht anderes mitgeteilt; KANN bei einem Betreuten natürlich vorkommen).

  • da hier ein innerer sachzusammenhang besteht sehe ich schon die schreiben an die gläubiger als mit abgedeckt an.
    bzgl. der vergütung aber nur 99,96 € und nicht 799,68 €.

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

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