Hallo!
Ich möchte mal ein paar Meinungen zu meinem Fall:
Beratungshilfe wurde bewilligt für "Prüfung von Regressansprüchen gegen Tochter" (Tochter war mal Betreuerin ihres Vaters).
RA reicht nun die Vergütung ein.
Ein Schreiben an die Tochter mit 99,96 € und sieben Schreiben gleichen Inhalts an Gläubiger des ASt. (7 x 99,96 €). Alle Schreiben wurden am gleichen Tag gefertigt.
Ich tendiere zu 1 x 99,96 €. Wie seht ihr das??