Hallo,
weiß jemand, ob im Jahre 1978 hinsichtlich der Erbschein für das Lastenausgleichsverfahren eine andere örtliche Zuständigkeit galt. z. B. am Ort des Lastenausgleichsamtes? Ich habe hier den Fall, dass das zuständige Nachlassgericht in X einen "normalen" Erbschein erteilt hat und viele Jahre später hat mein Nachlassgericht (der Richter) einen Erbschein für das Lastenausgleichsamt erteilt. Zum damaligen Zeitpunkt gab es hier am Ort auch ein Lastenausgleichsamt. Die Erbscheine haben auch noch einen unterschiedlichen Inhalt. Da mein Erbschein der unrichtige ist, muss ich diesen jetzt natürlich einziehen. Mich interessiert das einfach mit der Zuständigkeit.
Manoli