Hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir helfen....
Also der Insolvenzverwalter hat einen Mahnbescheidsantrag bei dem Arbeitsgericht gestellt. Der Antragsgegner ist der Insolvenzschuldner. Die Forderung bezieht sich auf den pfändbaren Anteil des Lohns. Der Insolvenzverwalter teilt mit, dass der Insolvenschuldner seinen pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens an die Insolvenzmasse abführen muss. Der Arbeitgeber sei dem Insolvenzverwalter jedoch nicht bekannt. Da es sich um Arbeitslohn handelt, hat er das Arbeitsgericht angerufen.
Ist hier überhaupt die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts gegeben? Denn der Insolvenzverwalter muss sich bezüglich des pfandbaren Anteil des Lohns doch an den Arbeitgeber wenden, oder?
Ich bin für jede Antwort und Anregung dankbar
Liebe Grüße
Schenny