jobcenter - angemessener Wohnraum

  • § 139 ZPO
    (1) Das Gericht hat das Sach- und Streitverhältnis, soweit erforderlich, mit den Parteien nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern und Fragen zu stellen.Es hat dahin zu wirken, dass die Parteien sich rechtzeitig und vollständig über alle erheblichen Tatsachen erklären, insbesondere ungenügende Angaben zu den geltend gemachten Tatsachen ergänzen, die Beweismittel bezeichnen und die sachdienlichen Anträge stellen.

    (2) Auf einen Gesichtspunkt, den eine Partei erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten hat, darf das Gericht, soweit nicht nur eine Nebenforderung betroffen ist, seine Entscheidung nur stützen, wenn es darauf hingewiesen und Gelegenheit zur Äußerung dazu gegeben hat. Dasselbe gilt für einen Gesichtspunkt, den das Gericht anders beurteilt als beide Parteien. Hier wird die Entscheidung gerade nicht auf einen von der Partei übersehenen Gesichtspunkt gestützt.

    (3) Das Gericht hat auf die Bedenken aufmerksam zu machen, die hinsichtlich der von Amts wegen zu berücksichtigenden Punkte bestehen.

    (4) Hinweise nach dieser Vorschrift sind so früh wie möglich zu erteilen und aktenkundig zu machen. Ihre Erteilung kann nur durch den Inhalt der Akten bewiesen werden. Gegen den Inhalt der Akten ist nur der Nachweis der Fälschung zulässig.

    (5) Ist einer Partei eine sofortige Erklärung zu einem gerichtlichen Hinweis nicht möglich, so soll auf ihren Antrag das Gericht eine Frist bestimmen, in der sie die Erklärung in einem Schriftsatz nachbringen kann.

    Wie bereits geschrieben, habe ich kein Problem damit, einen Schein zu erteilen, wenn das Anliegen aus dem Antragsteller nicht bekannten Gründen beratungshilfefähig ist. Ich habe das übrigens genau in dem Ratenzahlungsfall schon gemacht, weil die Forderung auf einer Bürgschaft beruhte, bei der mir die Frage der Sittenwidrigkeit in die Augen sprang.

    Aber: Wenn die grundsätzliche Berechtigung der Forderung/Auflage von dem Antragsteller nicht in Frage gestellt wird, muss ich das nicht hinterfragen. Nur wenn sich mir auf den ersten Blick die Annahme aufdrängt, dass da etwas nicht in Ordnung ist, wäre das zu berücksichtigen.

  • Nochmal am Fall:

    Er ist in der Ausbildung und hat Ende des Jahres Abschlussprüfung, weshalb er es - grob und knapp gesagt - als unzumutbar ansieht, sich vorher noch eine andere Bleibe suchen zu müssen.

    Datt reicht doch schon, damit er den Schein nach "Lex Patweazle" bekommen kann ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Zu den zwischenzeitlichen Ergänzungen: Wo steht der § 139 ZPO? Genau, bei der mündlichen Verhandlung. Nicht bei Aufnahme von Erklärungen.

    äh, ja, und? Wird bei Euch nicht mehr mündlich verhandelt?
    "Wenn der juristische Laie eine Klage erhebt, bekommt er vom Richter doch auch nichts zugesprochen, was er nicht beantragt hat."
    Und der Richter hat nach 139 darauf hinzuwirken, dass der Laie einen aus juristischer Sicht umfassenden und richtigen Antrag stellt. Und dazu muss er das Gestammel auslegen und nicht ungeprüft zum Gegenstand des Antrages machen.

  • Der Mensch war übrigens eben da. Hatte ich gestern nicht noch gefragt, ob "irgendwelches Vermögen, egal welcher Art über 2600 € vorhanden" ist? Doch! Hatte ich! Gestern war die Antwort auch noch "Ähhh... nein". Heute hat er 2592,32 € auf dem Sparbuch und rund 450 € auf dem Girokonto.
    Manchmal mag ich nicht mehr.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Der Mensch war übrigens eben da. Hatte ich gestern nicht noch gefragt, ob "irgendwelches Vermögen, egal welcher Art über 2600 € vorhanden" ist? Doch! Hatte ich! Gestern war die Antwort auch noch "Ähhh... nein". Heute hat er 2592,32 € auf dem Sparbuch und rund 450 € auf dem Girokonto.
    Manchmal mag ich nicht mehr.

    :wechlach:

  • Mit Verlaub, oma, Du kannst uns doch nicht einen so schönen popcorn-bambule-fall wegen etwas mehr als 2.600 EUR auf der Kante wegnehmen.

    Komm, lass uns drüber diskutieren, ob nicht noch regelmäßige Zahlungsverpflichtungen dieses Monat anstehen oder was weiß ich.

    Gib Dir doch bitte etwas Mühe... :teufel:

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Der Mensch war übrigens eben da. Hatte ich gestern nicht noch gefragt, ob "irgendwelches Vermögen, egal welcher Art über 2600 € vorhanden" ist? Doch! Hatte ich! Gestern war die Antwort auch noch "Ähhh... nein". Heute hat er 2592,32 € auf dem Sparbuch und rund 450 € auf dem Girokonto.
    Manchmal mag ich nicht mehr.

    Wie geil ist das denn? Die ganze Aufregung und Hektik völlig umsonst...

  • Das. Ist. Kein. Bisschen. Geil.
    Das ist Verschwendung meiner wertvollen Lebenszeit.
    aber ist es nicht schön, dass wir so alle wieder mal Gelegenheit hatten uns fortzubilden?
    übrigens: er wollte nen schriftlichen Bescheid. Vielleicht gibt's ja noch ein Rechtsmittel. Dann treffen wir uns alle hier wieder, ok? :)

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Entweder hier oder an Kasse vier (oder welche auch immer wir dann öffnen dürfen) :D


    @b-g-f: Der Vorschlag steht weiterhin - komm doch mal zu mir auf die RAST, am besten an nem Dienstag nach Vollmond, dann erlebste die tollsten Sachen ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Entweder hier oder an Kasse vier (oder welche auch immer wir dann öffnen dürfen) :D


    @b-g-f: Der Vorschlag steht weiterhin - komm doch mal zu mir auf die RAST, am besten an nem Dienstag nach Vollmond, dann erlebste die tollsten Sachen ;)


    auja; ich bring Popcorn mit:laola

  • Entweder hier oder an Kasse vier (oder welche auch immer wir dann öffnen dürfen) :D


    @b-g-f: Der Vorschlag steht weiterhin - komm doch mal zu mir auf die RAST, am besten an nem Dienstag nach Vollmond, dann erlebste die tollsten Sachen ;)


    auja; ich bring Popcorn mit:laola

    ASt. (leicht verwirrt): Wer von Ihnen ist denn jetzt für meinen Antrag zuständig?

    Patweazle: Das bin ich. Achten Sie gar nicht auf den Herrn mit dem Popcorn. Der ist nur hier, um sich anzusehen, was für einen Blödsinn die ganzen Pappnasen hier immer beantragen, weil ich ihm schon so viel davon erzählt habe. Also was kann ich für Sie AUTSCH...

  • :wechlach: :wechlach:

    Nicht dass ich dann noch nervös werde und Live-Bambule anzettel :wechlach:

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Wenn ich die Frage richtig verstehe, geht es um das Mietsenkungsverfahren. Das JC weist den Berechtigten darauf hin, dass er zu teuer wohnt und sich ne billigere Wohung suchen muss.
    Der Mensch hat 6 Monate Zeit, sich ne billigere Wohnung zu suchen, sonst kommt die Absenkung. Ausser: Nachweise der vergeblichen Wohnungssuche. Sollen sich die Leute áber beim JC erklären lassen, was da genau verlangt wird, kann verschieden sein.

    Für die BerH: Die Ankündigung der Mietsenkung ist kein Verwaltungsakt, dafür gibt es keine rechtliche Beratung, da es nur eine Absichtserklärung ist. Erst die Absenkung selber ist ein beratungshilfefähiger Verwaltungsakt.


    Ich hoffe, ich habe bei der Suche meinen Fall nicht übersehen:

    Bei mir war gerade ein Antragsteller, dem erstmals Leistungen vom jobcenter bewilligt wurden. Seine Mite wird auch im Moment in voller Höhe übernommen, jedoch enthält der Bescheid wohl den Passus, dass die Wohnung nicht angemessen sei und er sich um Ersatzwohnraum bemühen müsse. Diese Bemühungen müsse er auch monatlich nachweisen.
    Er ist in der Ausbildung und hat Ende des Jahres Abschlussprüfung, weshalb er es - grob und knapp gesagt - als unzumutbar ansieht, sich vorher noch eine andere Bleibe suchen zu müssen.
    Er hatte keine Belege dabei, deshalb konnte ich noch nicht in den Bescheid reinschauen um zu sehen, wie er konkret formuliert ist, aber ich bin mir unsicher, ob da (jetzt schon) ein konkretes rechtliches Problem besteht oder erst dann, wenn das jobcenter wirklich ernst macht und z.B. die Leistungen kürzt.

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