Nach dem Tod des Erblassers hat die Witwe dessen privatschriftliches Testament zur Eröffnung und gleichzeitig - kommentarlos - ein eigenes privatschriftliches Testament eingereicht. Die Anfrage, ob diese Verfügung in besondere amtliche Verwahrung genommen oder zurückgesandt werden soll, ist von der Witwe nicht beantwortet worden. Stattdessen hat sich nunmehr die zwischenzeitlich bestellte Betreuerin gemeldet, ist auf die Problematik aber in keiner Weise eingegangen. Das Testament befindet sich nach wie vor bei der Akte.
Zurücksenden erscheint mir angesichts der angeordneten Betreuung bedenklich. Ein Antrag auf besondere amtliche Verwahrung liegt bisher nicht vor und kann offenbar auch nicht erlangt werden. Eine weitere (schlichte Akten-) Verwahrung birgt die Gefahr, dass wir zu gegebener Zeit keine Nachricht vom Tod der Witwe erhalten.
Für Vorschläge, wie diese Konstellation sinnvoll abgewickelt werden kann, wäre ich dankbar.