Hallo Leute,
im Schlussbericht beantragt der Treuhänder die Aufrechterhaltung des Insolvenz-Beschlags bzgl. einer möglichen Auszahlung im Todesfall des Schuldners aus einer Risikolebensversicherung. Ein Rückkaufswert gibt es nicht.
Der Treuhänder hat das Bezugsrecht für etwaige dritte Personen widerrufen.
Ich habe große Bedenken, ob dies überhaupt möglich ist und überlegt, ob ggfs. eine Befristung der Beschlagnahme bis zum Ende der Wohlverhaltensphase sinnvoll wäre.
Wie ist Eure Meinung zum Antrag des Treuhänders? Hattet Ihr schon ähnliche Fälle?