Vorlage der Akten bzw. elektronischen Eingänge

  • Änderung in der Geschäftsverteilung

    Ich arbeite (bald) mit einer SE zusammen, die lediglich 2x die Woche (Dienstag, Mittwoch ganze Tage und jeden zweiten Freitag) arbeitet. Die SE bearbeitet mehr als 1/3 meines gesamten Aktenpensums. Ich befürchte, dass dies zu Problemen führen wird.

    Bsp. Die elektronische Post wird bei uns morgens und gegen 12.00 Uhr abgerufen. Soweit so gut. Nur bleiben Eingänge meiner SE danach tlw. bis zum nächsten Dienstag unbearbeitet (jeden 2. Freitag frei) und ich bekomme (soweit die SE alles was liegen geblieben ist, am Dienstag abarbeiten könnte) dann tlw. frühestens erst am nächsten Mittwoch (also tlw. erst eine Woche nach EGVP Übermittlung durch den Notar) die Akten vorgelegt.

    Über Szenarien wie Urlaubs- und/oder Krankheitsvertretung SE/Rpflgin mag ich gar nicht nachdenken.

    Notare dürften bei Gesellschaftsgründungen, Eiltsachen, Einreichung von Listen der Gesellschafter (vergl. § 16 GmbHG ..."unverzüglich"....) wenig Verständnis dafür haben, dass dem Sachbearbeiter via EGVP übermittelte Eingänge tlw. erst nach einer Woche erstmals vorgelegt werden. Dienstaufsichtsbeschwerden wegen verspäteter Eintragungen (dich ich aufgrund später Vorlage nicht zu verantworten hätte) dürften sich hingegen gegen mich richten.

    Ich denke, dass ich mich an die Verwaltung wenden und auf das Problem aufmerksam machen muss, da die Geschäftsverteilung in meiner Abteilung so erstellt und wohl trotz meiner Bedenken nicht geändert wird/werden kann.

    Meine Frage/Bitte: Soweit ihr ebenfalls Bedenken hättet und die Geschäftsverteilung unglücklich findet - bitte, bitte Nektar (am besten Fundstellen, Rechtsprechung etc.) liefern, dass und warum Akten insbesondere im HR Bereich (EGVP) etc. nicht eine Woche liegen sollten, bis der SB sie vorgelegt bekommt.

    Mglw. habt ihr Erfahrungen mit der Geschäftsverteilung und Teilzeitkräften in den SE? Freue mich über alle Meinungen! Vielen Dank

    wer nicht mit der zeit geht, der muss mit der zeit gehen

  • Evtl. § 25 HRV: .."Über die Eintragung ist unverzüglich nach Eingang der Anmeldung bei Gericht zu entscheiden." Wenn es bereits 1 Woche dauert, bis der Sachbearbeiter die Akte bekommt, dann ist das nicht so gut.

  • Unverzüglich heißt doch aber nur "ohne schuldhaftes Zögern".
    Ich verstehe das Problem, sehe aber nicht, dass es hier eins ist :D.

    Was sollen dann die Leute (egal ob SE oder Rpfl) machen, die teilweise 3 Wochen Rückstände vor sich herschieben. Dann wäre ja alles nicht "unverzüglich".

    Ich denke, den Anspruch, tagfertig blank zu sein, sollte man im Hinblick auf die eigene Gesundheit ganz schnell ablegen. Und die DAB möchte ich sehen, die (erfolgreich) eingelegt wird, weil die Gesellschafterliste am 20.03. eingereicht, wegen Teilzeit-SE "erst" am 25.03. vorgelegt und vom Rpfl am 26.03. freigegeben wurde :cool:...

    Und die zeitliche Verzögerung beim Aktenumlauf/Vorlage/Fristen ziehen usw. dürfte ja in allen Abteilungen vorherrschen.

  • Hinsichtlich der Registerverfahren wird ab 7. Juli 2014 zu beachten sein, dass Eintragungen in der Regel innerhalb von 21 Tagen erfolgen müssen (Art. 2a der Richtlinie 2009/101/EG in der Fassung von Art. 3 der Richtlinie 2012/17/EU, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex…001:0009:DE:PDF; ein Gesetz zur Umsetzung der Richlinie befindet sich nach meiner Kenntnis in Vorbereitung).

  • Und die DAB möchte ich sehen, die (erfolgreich) eingelegt wird, weil die Gesellschafterliste am 20.03. eingereicht, wegen Teilzeit-SE "erst" am 25.03. vorgelegt und vom Rpfl am 26.03. freigegeben wurde :cool:...


    Hier ist es so, dass bei Einreichung am 20.03. nicht vor Ende April mit der Freigabe im Registerordner zu rechnen ist. Bei neuen rechtsgeschäftlichen Übertragungen geht das ja noch (da ist in den Verträgen aus gutem Grund mittlerweile die Bestimmung drin, dass die Gesellschafterrechte des Veräußerers vom Erwerber wahrgenommen werden können, bis die Liste im Ordner aufgenommen ist und der Erwerber damit auch der Gesellschaft gegenüber als Gesellschafter gilt), aber bei "Altfällen" (also letzte Liste im Jahr 1991 bei Gründung eingereicht, jetzt will einer seine Anteile übertragen) muß mann bitten und betteln, damit die Liste überhaupt (nach zwei Monaten oder so, wenn es gut läuft) aufgenommen wird. Zuständig ist dafür ist mein "meinem" HR ein einziger Rpfl., um dessen Gesundheit es leider nicht gut bestellt ist - in den Krankheitsphasen passiert dann an der Front gar nichts.

    Dass der Gesetzgeber bei der Neufassung insbesondere des GmbH-Rechts von personell gut besetzten und schnellen Gerichten ausgegangen ist, macht es nicht besser. Und die EU-Richtlinie macht es nicht besser, man müßte aus dem Studium der diversen Fünfjahrespläne wissen, dass man eine funktionierende Justiz oder Verwaltung nicht einfach per Anordnung erhält.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Mich würde es da eher stören, dass ich keinen regelmäßigen Zutrag bekäme ... :D

    In Vertetungszeiten wird's nicht besser. Nach dem neuen Plan kommt eine meiner SE Montag und Donnerstag und ihre Vertreterin Dienstag und Mittwoch (und klar jeden 2. Freitag).

    Wenn die SE "Montag, Donnerstag" Urlaub hat oder erkrankt ist, vertritt SE "Dienstag, Mittwoch" sämtliche Akten, d.h. insgesamt ca. 2/3 meines Dezernats werden dann ledigl. von der SE Mittwoch, Donnerstag bearbeitet und mir Mittwoch/Donnerstag vorgelegt. Nicht gut. :(

    wer nicht mit der zeit geht, der muss mit der zeit gehen

  • Ansonsten könnte man das ja besser aufteilen, sodass jeder Rechtspfleger Akten von den Teilzeitkräften bekommnt...

    Das wäre doch mal ein kreative Lösung.;)
    Den ( vermeintlich ) "schlechteren" Posteingang auf mehrere Kollegen zu verteilen.

  • Ich denke, es ist richtig und wichtig, deine Bedenken an die Verwaltung weiterzugeben und auf die Verzögerungen hinzuweisen - wenn die Verwaltung solche Arbeitszeitregelungen hinnimmt, muss sie auch die Folgen akzeptieren (ggf. DABs).

    Die verlängerten Laufzeiten der Eingänge werden dir also nicht zur Last gelegt werden können, dennoch wirst Du -leider- diejenige sein, die sich mit den Antragstellern "auseinanderzusetzen" hat.

    Es sollte wirklich nach "kreativen" Lösungen für dieses Problem gesucht werden, denn es kann nicht sein, dass -gerade im Hinblick auf die 21-Tage-Regelung (s.o.)- wertvolle Zeit so vergeudet wird.

  • Ich fände es besonders deshalb fragwürdig, wenn sich diese vergeudete Zeit nur auf einen von mehreren Kollegen konzentrieren würde.
    Der darf sich dann auch noch ( alleine ? ) auf entspr. Beschwerden freuen.
    So kanns m.E. nicht gehen.

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