Finde sowohl # 13 als auch # 14 gut - jeweils mit kleineren, nahezu gefühlten Einschränkungen - aber die spare ich mir an dieser Stelle.
Letztlich war die Ausgangsfrage beantwortet: Nein, das FA als solches genießt dabei keine "Sonderstellung".
(FA "bevorzugt" ab dem 1.7.2014 über §§ 174 Abs. 2, 302 InsO n.F.; aber hat hier nichts mit dem SV zu tun. :D)
Also schönes Wochenende @ all