Das P-Konto führt ja manchmal schon zu seltsamen Ereignissen:
Wir haben hier einen Schuldner, der ein P-Konto mit Freibetrag für eine Unterhaltspflicht unterhält. Das Guthaben ist meistens unter dieser Grenze. Leider ist er privat krankenversichert. Wenn er dann eine Arztrechnung zur Erstattung an seine PKV schickt, erstattet die den Betrag natürlich auf das P-Konto. Dass können dann schon mal ein paar hundert € sein, die dann prompt dazu führen, dass der Freibetrag des Kontos überschritten wird. Die Bank überweist diesen Überschuss dann auf unser TH-Konto.
Ich hätte jetzt eigentlich kein Problem damit, dieses Geld an den Schuldner weiterzureichen, schließlich muss er seine Arztrechnungen bezahlen. Leider hat er eine Ex-Frau, die auch Gläubigerin ist und mit Argusaugen über das Verfahren wacht. Sie macht uns nun hier deutlich auf ihre Rechtsmeinung aufmerksam, dass die Auszahlungen der Bank in der Masse zu bleiben hätten und wir ja nicht auf die Idee kommen sollten, das Geld an ihren Ex auszuzahlen.
Wie sieht es aus? Es kann doch irgendwie nicht sein, dass eigentlich unpfändbares Geld durch das Auftreffen auf das P-Konto auf einmal pfändbar wird? Da kann man sich ja noch andere Konstellationen vorstellen, in denen das Guthaben nach oben schnellt, zB bei Fehlüberweisungen, wenn der aus dem unpfändbaren stammende überwiesene Betrag für z.B. die Miete zurückkommt und auf dem Konto daraufhin ein höherer Kontostand entsteht.
Wie handhabt Ihr solche Fälle? Und: Falls Ihr etwas zurückzahlt, wie geht das denn? Überweist man es auf das P-Konto, haben wir ja uU wieder das gleiche Problem, dass das Guthaben nun 'zu hoch' ist.