Guten Morgen zusammen!
In dem Verfahren wurde angeordnet, dass der Streitgegenstand (ein Sessel) zum Gerichtstermin mitgebracht wird. Aufgrund seines Alters und weil er niemanden gefunden hat, der ihm beim Transport behilflich sein könnte, hat der Kläger eine Spedition mit dem Transport beauftragt (88,54 €). Diese Kosten wurden nun zur Kostenausgleichung mitangemeldet und die RA streiten sich natürlich.
Sind die Kosten nach eurer Meinung erstattungsfähig?
Vielen Dank!