Hallo zusammen
Ich habe eine Sache, wo ich jetzt nicht weiß, was ich noch schreiben soll oder ob ich überhaupt noch was schreiben muß.
Folgender Sachverhalt:
Wir vertreten eine WEG sind Beklagte:
Gegner reicht Klage am 15.1.14 ein (Eingang Gericht)
Zustellung per EB an uns 17.1.14 (wir waren als PV aufgenommen und es gab vorher schon einige Prozesse)
Verteidigungsanzeige von uns am 21.1.14 per Fax an Gericht vorab (22.1.14 pers. abgegeben)
Mitteilung per EB an uns, daß Klage zurückgenommen wurde am 23.1.2014
Soweit so gut, aaaaaber die Klage wurde von der Gegenseite nachweislich bereits am 16.1.14, also einen Tag nach Klageeingang beim Gericht zurückgenommen. Wir haben das allerdings erst am 23.1.2014 erfahren.
Ich habe sodann KFA beantragt, Gegenseite hat kurz moniert, sodann muß KFB ergangen sein, der mir allerdings noch nicht vorliegt, da ich heute die Beschwerde erhalten habe, in der die Gegenseite nun ausführlich den o.g. Sachverhalt auch ausführt und der Meinung ist, daß keine Kosten zu erstatten sind, da ja Klage VOR Zustellung an uns bereits zurückgenommen wurde. Ich stelle mich natürlich auf den Standpunkt, daß wir davon ja erst am 23.1.14 erfahren haben, also nach unserer Verteidigungsanzeige.
Ich soll nochmals Stellung nehmen binnen 10 Tagen, von ggf. steht da leider nix, sonst hätte ich es gelassen, denn das was ich schreiben könnte, habe ich bereits auf die "Monierung" der Gegenseite geschrieben.
Wie wird die Lage hier gesehen?
Schon mal vielen Dank und ein schönes WE bereits jetzt