Hallo,
mein Erblasser ist 2005 verstorben unter Hinterlassung seiner Ehefrau und seiner 3 Kinder. Es liegt ein Erbvertrag (geschlossen mit den 3 Kindern) vor, wonach der Erblasser seine Ehefrau erbvertraglich zu seiner alleinigen Erbin eingesetzt hat. Als Erben des Längstlebenden haben die Ehegatten ihre 3 Kinder eingesetzt. Ersatzweise sollen deren gesetzliche Erben den Nachlass erben. Der Vertrag enthält weiter Pflichtteilsverzichte der Kinder.
Der Sohn X ist 2012 nachverstorben. Dessen Sohn Y möchte nun über seinen Anwalt prüfen, ob er Nacherbenrechte des Enkels Y bestehen. Er bittet um die Übersendung einer Kopie des Erbvertrages. Besteht ein berechtigtes Interesse des Enkels Y?
Meint ihr, dass der Enkel eine Abschrift des Erbvertrages erhalten kann und muss?
Die Ehefrau des Erblassers lebt noch.