Also ich bin hier nur noch verwirrt. Irgendwie geht hier alles durcheinander. Erst ist von Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe die Rede. Dann von Erzwingungshaft und Geldbuße, was ja nun wieder was anderes ist. Und schließlich wird noch der Deliktgläubiger ins Feld geführt. Worum es Maggi jetzt genau geht, hab ich immer noch nicht verstanden
Da ich hier grad selbst so einen Fall hatte, dass die Schuldnerin wegen Nichtzahlung einer Geldstrafe vom Arbeitsplatz weg verhaftet werden sollte, gehe ich aktuell von einer Geldstrafe aus. Entweder zahlen (auch gern ratenweise) oder ab in den Bau.
Meine Schuldnerin konnte den Herren Beamten spontan 280 € in die Hand drücken.
Die Frage nach den Erwerbsobliegenheiten stellt sich natürlich. So ganz richtig kann das auch alles noch nicht sein.