Hallo,
in dem PKH-Verfahren wurden die PKH-Gebühren festgesetzt und an den Anwalt ausgezahlt. Nach ca. 4 Monaten fordert der Bezirksrevisor angeblich zuviel gezahlte Gebühren zurück. Eine Erläuterung, wie sich der Betrag zusammensetzt, fehlt.
Muss nicht auch die Staatskasse Rechtsmittel gegen eine PKH-Festsetzung einlegen? Oder kann ein Bezirksrevisor auf bloßen Zuruf Kosten zurückfordern?
Danke!